Seminare für Arbeitsrecht

Bleiben Sie im Arbeitsrecht auf dem neuesten Stand – mit praxisnahen Seminaren und Weiterbildungen der Deutschen Anwaltakademie. Unsere Arbeitsrecht-Seminare richten sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen und Unternehmesjuristinnen, Betriebsräte und HR-Verantwortliche. Ob Online-Seminar oder Präsenz-Seminar: Sie wählen das Format, das zu Ihnen passt.
Von Kündigungsschutz über Tarifrecht bis Compliance vermitteln unsere Referenten und Referentinnen aktuelles Wissen für Ihren Berufsalltag. Alle Veranstaltungen im Arbeitsrecht sind nach § 15 FAO anerkannt und erfüllen Ihre Fachanwalts-Fortbildungspflicht.
Praxisnahe Seminare im Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht zählen Aktualität und praxisnahes Wissen. Unsere Fortbildungen im Arbeitsrecht richten sich an Anwältinnen und Anwälte, Unternehmensjuristen und Unternehmensjuristinnen, Betriebsräte und Personalverantwortliche, die rechtssicher beraten und handeln möchten.
Alle Seminare sind auf die Anforderungen des § 15 FAO abgestimmt und bieten ausführliche Unterlagen, Lernerfolgskontrollen und zertifizierte Teilnahmebescheinigungen.
Ihre Formate im Überblick:
- Online-Seminare Arbeitsrecht (Live): Interaktiv, kompakt und flexibel – ideal für Ihren Berufsalltag.
- Präsenz-Seminare Arbeitsrecht: Intensiver Austausch mit Experten und Expertinnen sowie Kollegen und Kolleginnen in ganz Deutschland.
- Selbststudium Arbeitsrecht: Aufgezeichnete Vorträge mit Zugriff auf Videos und anschließenden Lernerfolgskontrollen, die Ihnen für 3 Monate zur Verfügung stehen
Welche Themen werden in den Arbeitsrecht-Seminaren behandelt?
Die Arbeitsrecht-Seminare decken eine Vielzahl relevanter Themen ab, darunter Kündigungsschutz, Tarifrecht, Arbeitsvertragsgestaltung und Compliance im Arbeitsrecht. Darüber hinaus werden aktuelle Herausforderungen wie betriebsverfassungsrechtliche Fragen, neue EuGH- und BAG- Rechtsprechungen sowie Spezialthemen wie Arbeitsrecht und Digitalisierung behandelt.
Sind die Seminare im Arbeitsrecht zur Fortbildung gemäß § 15 FAO anerkannt?
Ja, alle Arbeitsrecht-Seminare sind gemäß § 15 FAO anerkannt und können für die fachanwaltliche Pflichtfortbildung angerechnet werden. Dies gilt sowohl für Online- als auch für Präsenz-Seminare.
Was ist ein "Seminarpaket"?
Zu einigen Themenbereichen im Arbeitsrecht bieten wir Seminarpakete an. Diese Veranstaltungen sind für Anwältinnen und Anwälte interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten. Das Seminarpakete bestehen entweder aus 2 Blöcken à 7,5 Stunden oder aus 3 Blöcken à 5 Stunden und finden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Sie können die einzelnen Blöcke separat buchen. Wenn Sie sich jedoch für die gesamte Veranstaltung entscheiden, profitieren Sie von einem vergünstigten Gesamtpreis.
Wer sind die Referierenden der Seminare? Welche Erfahrungen bringen sie mit, und wie praxisnah sind die Inhalte?
Die Seminare werden von erfahrenen Praktikern und Praktikerinnen aus der Rechtswissenschaft und der juristischen Praxis durchgeführt. Dazu gehören Richterinnen und Richter am Bundesarbeitsgericht, Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen. Die Inhalte sind praxisnah gestaltet. Neben der Vermittlung der aktuellen Rechtsprechung kommen auch aktuelle Fälle zur Sprwche und es gibt konkrete Lösungen für Ihren Arbeitsalltag.


