Notarielle Fachprüfung Infos und Angebote
Im Anwaltsnotariat müssen Bewerberinnen und Bewerber um ein Notaramt als eine besondere Voraussetzung eine notarielle Fachprüfung erfolgreich absolvieren.
Die notarielle Prüfung setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen. Prüfungsstoff ist der gesamte Bereich der notariellen Amtstätigkeit.
Zur schriftlichen Prüfung sind zunächst vier fünfstündige Klausuren erfolgreich zu schreiben. Der anschließende mündliche Teil beinhaltet ein Prüfungsgespräch mit Aktenvortrag.
Die Prüfungen werden durch das Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer zweimal jährlich angeboten. Die genauen Termine finden Sie hier.
Die Einzelheiten der notariellen Fachprüfung sind in der Bundesnotarordnung (BNotO) und in der Notarfachprüfungsverordnung (NotFV) geregelt.
Besondere Bestellungsvoraussetzungen für Anwaltsnotare
Gemäß § 5 b Abs. 1 BNotO soll zum Anwaltsnotar nur bestellt werden, wer bei Ablauf der Bewerbungsfrist
1. mindestens fünf Jahre in nicht unerheblichem Umfang für verschiedene Auftraggeber rechtsanwaltlich tätig war,
2. die Tätigkeit nach Nummer 1 seit mindestens drei Jahren ohne Unterbrechung in dem vorgesehenen Amtsbereich ausübt,
3. die notarielle Fachprüfung nach § 7a bestanden hat und
4. ab dem auf das Bestehen der notariellen Fachprüfung folgenden Kalenderjahr im Umfang von jährlich mindestens 15 Zeitstunden an notarspezifischen Fortbildungsveranstaltungen der Notarkammern oder der Berufsorganisationen teilgenommen hat.
Wir empfehlen daher, erst einschlägige praktische Erfahrungen zu sammeln und nicht zu früh mit der Vorbereitung auf die notarielle Fachprüfung zu beginnen (z. B. unmittelbar nach bestandenem zweitem Staatsexamen).
Zum Notar darf zudem nur bestellt werden, wer persönlich und fachlich für das Amt geeignet ist. Versagungsgründe sind beispielweise die Altersgrenze (60. Lebensjahr gem. § 5 Abs. 4 BnotO) sowie auch die etwaig fehlende persönliche Eignung i. S. v. § 5 Abs. 1 BnotO (insbesondere wer sich eines Verhaltens schuldig gemacht hat, das ihn zur Amtsausübung unwürdig erscheinen lässt (Nr. 1), aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend amtsunfähig ist (Nr. 2) oder sich im Vermögensverfall befindet (Nr. 3)).
Die Einzelheiten zur Eignung und Bestellung für das notarielle Amt entnehmen Sie bitte der Bundesnotarordnung (BNotO).
Die optimale Vorbereitung
Die Erfahrungen der vergangenen Prüfungskampagnen zeigen, dass die Fachprüfung bestehbar ist. Dennoch schafft fast jeder fünfte Teilnehmende diese Hürde nicht. Das ist ärgerlich, da eventuell ein Notaramt in der Kanzlei in seinem Fortbestand bedroht ist, finanzieller und zeitlicher Aufwand umsonst waren.
Und eine nicht bestandene Prüfung kann nur einmal wiederholt werden. Zudem entscheidet in einer Konkurrenzsituation um ein Notaramt der Punktwert aus der die juristische Ausbildung abschließenden Staatsprüfung (40%) und der notariellen Fachprüfung (60%). Es wird für Sie also darauf ankommen, bereits im ersten Prüfungsversuch erfolgreich zu sein. Und Sie müssen „gut“ bestehen, um sich im Auswahlverfahren gegen Ihre Mitbewerberinnen und Mitbewerber durchzusetzen.
Eine erfolgreiche Fachprüfung setzt daher eine gewissenhafte Vorbereitung voraus. Wir empfehlen Ihnen: Investieren Sie 6 Monate intensiver Vorbereitung für eine aussichtsreiche Bewerbung um ein Notaramt! Die Notarakademie hat es sich mit ihren Angeboten zum Ziel gesetzt, Sie optimal auf jeden Schritt vorzubereiten, so dass Sie die Prüfung erfolgreich bestehen.
Die schriftliche Prüfung
In der Prüfungswoche müssen Sie in vier fünfstündige Klausuren Ihre fachliche Eignung für ein Notaramt unter Beweis stellen.
Die Basis für eine erfolgreiche Fachprüfung legen Sie mit dem Grundkurs Notarprüfung, der Ihnen grundlegendes Wissen der notariellen Praxis vermittelt und zudem einen Workshop zur Klausurtechnik sowie zwei Übungsklausuren enthält. Wer den Kurs nicht besuchen kann, hat die Möglichkeit, die Skripten des Grundkurses zu erwerben.
Zudem bieten wir Seminare an, die Sie systematisch und zielgerichtet auf die Prüfungsschwerpunkte vorbereiten. Sie finden jeweils zeitnah zu den Terminen der Fachprüfung statt, so dass Sie punktgenau Ihr Wissen auffrischen, erweitern und vertiefen können.
In den dreitägigen Vertiefungskursen behandeln die Referierenden ausführlich klausurrelevante Themen aus den jeweiligen Rechtsgebieten. Der dritte Tag dient der Übung von Klausurfällen.
Kompakt und direkt vor den Klausuren können Sie sich in den eintägigen Crashkursen noch einmal intensiv auf die schriftliche Prüfung vorbereiten.
Klausurenschreiben muss geübt werden – es nützt Ihnen nichts, zu Hause alles zu wissen, das Wissen aber in der besonderen Prüfungssituation nicht abrufen zu können. Hierfür empfehlen wir Ihnen unseren Klausurenfernkurs.
Eine weitere Möglichkeit, intensive Erfahrungen mit der Klausursituation und deren Optimierung zu sammeln, ist der Besuch des Seminars "Notarielle Fachprüfung - Klausurtaktik intensiv". Termine finden Sie in unserer Seminarliste.
Die mündliche Prüfung
Haben Sie den schriftlichen Teil der Fachprüfung erfolgreich absolviert, steht Ihnen noch die mündliche Prüfung bevor. Auch dazu bietet die Notarakademie kurz vor den Prüfungsterminen einen Vorbereitungskurs an. In Kleingruppen werden Sie in intensiver Form und realitätsnah auch auf diese letzte zu nehmende Hürde vorbereitet.
Noch Fragen? Ich freue mich schon auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.
Jens Lorenz
Telefon: 030 72 61 53 - 129
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