Die Notarielle FachprüfungInfos und Angebote
Allgemeines
Im Anwaltsnotariat müssen Bewerberinnen und Bewerber um ein Notaramt als besondere Voraussetzung eine notarielle Fachprüfung erfolgreich absolvieren. Zur notariellen Fachprüfung wird auf Antrag zugelassen, wer die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz besitzt (§ 7a Abs. 1 BNotO). Die Prüfung ist beim Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung zu absolvieren.
Die notarielle Fachprüfung setzt sich aus einem schriftlichen Teil – bestehend aus vier fünfstündige Klausuren – und einem mündlichen Teil – bestehend aus einem Prüfungsgespräch mit Aktenvortrag zusammen. Prüfungsstoff ist der gesamte Bereich der notariellen Amtstätigkeit.
Derzeit gibt es pro Jahr nur eine Prüfungskampagne. Der schriftliche Teil findet Ende Januar statt, die mündliche Prüfung Ende August/Anfang September. Die genauen Termine finden Sie hier.
Die Einzelheiten der notariellen Fachprüfung sind in der Bundesnotarordnung (BNotO) und in der Notarfachprüfungsverordnung (NotFV) geregelt.
Besondere Bestellungsvoraussetzungen für Anwaltsnotare/Anwaltsnotarinnen
Gemäß § 5 b Abs. 1 BNotO soll zum Anwaltsnotar/zur Anwaltsnotarin nur bestellt werden, wer bei Ablauf der Bewerbungsfrist
1. mindestens fünf Jahre in nicht unerheblichem Umfang für verschiedene Auftraggeber rechtsanwaltlich tätig war,
2. die Tätigkeit nach Nummer 1 seit mindestens zwei Jahren ohne Unterbrechung in dem vorgesehenen Amtsbereich ausübt,
3. die notarielle Fachprüfung nach § 7a bestanden hat und
4. im Umfang von mindestens 15 Zeitstunden je vollem Kalenderjahr, das auf das Bestehen der notariellen Fachprüfung gefolgt ist, an notarspezifischen Fortbildungsveranstaltungen der Notarkammern oder der Berufsorganisationen teilgenommen hat.
Sind zwischen dem Bestehen der notariellen Fachprüfung und dem Ablauf der Bewerbungsfrist mehr als fünf volle Kalenderjahre vergangen, so ist es abweichend […] ausreichend, wenn in den letzten fünf Jahren vor dem Ablauf der Bewerbungsfrist an notarspezifischen Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von insgesamt 75 Zeitstunden teilgenommen wurde.
§ 5 b Abs. 5 BNotO regelt weiter, dass von der oben genannten Nummer 2 (örtliche Wartezeit) abgesehen werden, wenn keine Bewerbung diese Voraussetzung erfüllt, jedoch eine sich bewerbende Person die fünfjährige Anwaltstätigkeit seit mindestens zwei Jahren ohne Unterbrechung in einem Amtsgerichtsbezirk ausübt, der innerhalb desselben Landes an den Amtsgerichtsbezirk angrenzt, in dem die ausgeschriebene Notarstelle gelegen ist. […].
Zum Notar/zur Notarin darf zudem nur bestellt werden, wer persönlich und fachlich für das Amt geeignet ist. Versagungsgründe sind beispielweise die Altersgrenze (60. Lebensjahr gem. § 5 Abs. 4 BNotO) sowie auch die etwaig fehlende persönliche Eignung i. S. v. § 5 Abs. 1 BNotO (insbesondere wer sich eines Verhaltens schuldig gemacht hat, das ihn zur Amtsausübung unwürdig erscheinen lässt (Nr. 1), aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend amtsunfähig ist (Nr. 2) oder sich im Vermögensverfall befindet (Nr. 3).
Und ein letzter Punkt: Die Bestellung zum Anwaltsnotar/zur Anwaltsnotarin setzt die Vertrautheit mit der notariellen Berufspraxis voraus, die nach dem Bestehen der notariellen Fachprüfung in 160 Stunden Praxisausbildung bei einem Notar/einer Notarin und/oder durch Notarvertretungen/-verwaltungen erworben wird.
Die Einzelheiten zur Eignung und Bestellung für das notarielle Amt entnehmen Sie bitte der Bundesnotarordnung (BNotO).
Die optimale Vorbereitung
Die Erfahrungen aus bisherigen Prüfungskampagnen zeigen, dass die Fachprüfung durchaus gut zu bewältigen ist. Dennoch benötigt durchschnittlich fast jeder fünfte Teilnehmende mehr als einen Anlauf, um sie erfolgreich abzuschließen. Eine nicht bestanden Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Die ist allerdings mit einem zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden und verzögert Ihre berufliche Planung unnötig.
Aber auch die erreichte Punktzahl in der Fachprüfung spielt eine Rolle. Denn bei der Auswahl für ein Notaramt fließen die Ergebnisse der die juristische Ausbildung abschließenden Staatsprüfung mit 40 Prozent und der notariellen Fachprüfung mit 60 Prozent in die Bewertung ein. Eine gute Fachprüfung kann daher entscheidend dafür sein, sich im Auswahlverfahren gegenüber Mitbewerberinnen und Mitbewerbern durchzusetzen. Im Bedarfsfall haben Sie einen einmaligen Verbesserungsversuch Ihrer bestandenen Fachprüfung.
Eine erfolgreiche Fachprüfung setzt daher eine gewissenhafte Vorbereitung voraus. Wir empfehlen Ihnen: Investieren Sie 6 Monate intensiver Vorbereitung für eine aussichtsreiche Bewerbung um ein Notaramt. Die Anwaltakademie hat es sich mit ihren Angeboten zum Ziel gesetzt, Sie optimal und Schritt für Schritt auf eine erfolgreiche Fachprüfung vorzubereiten.
Die schriftliche Prüfung
Im Rahmen der schriftlichen Prüfung in vier fünfstündigen Klausuren (an vier aufeinanderfolgenden Tagen) Ihre fachliche Eignung für ein Notaramt unter Beweis stellen.
Die Basis für den Erfolg legen Sie mit dem Grundkurs Notarprüfung, der Ihnen grundlegendes Wissen der notariellen Praxis in seinen klausurrelevanten Bezügen vermittelt. Zudem umfasst der Grundkurs einen Workshop zur Klausurtechnik sowie zwei Übungsklausuren. Wer den Kurs nicht besuchen kann, hat die Möglichkeit, die Skripte des Grundkurses zu erwerben.
Referendarinnen und Referendare sowie Junganwältinnen und Junganwälte bis 3 Jahre nach dem 2. Staatsexamen erhalten bei der Buchung des Grundkurses einen besonderen Preisnachlass!
Zudem bieten wir Seminare an, die Sie systematisch und zielgerichtet auf die Prüfungsschwerpunkte vorbereiten. Sie finden jeweils zeitnah zu den Terminen der Fachprüfung statt, so dass Sie punktgenau Ihr Wissen auffrischen, erweitern und vertiefen können.
In den je dreitägigen Vertiefungskursen zu den Themen Erb- und Familienrecht, Gesellschaftsrecht und Immobiliarrecht behandeln die Referierenden ausführlich klausurrelevante Themen aus den jeweiligen Rechtsgebieten. Der dritte Tag ist der interaktiven Besprechung von Klausurfällen vorbehalten.
Kompakt und direkt vor den Klausuren können Sie sich in den eintägigen Crashkursen zu den Themen Erb- und Familienrecht, Gesellschaftsrecht und Immobiliarrecht noch einmal intensiv vorbereiten und Ihrem Wissenstand den nötigen Feinschliff geben.
Das Schreiben von Klausuren muss geübt werden – es nützt wenig, zu Hause alles zu wissen, dieses Wissen aber in der besonderen Prüfungssituation nicht abrufen zu können. Hierfür empfehlen wir Ihnen unseren Klausurenfernkurs. Sie erhalten zwei Klausuren pro Monat, die Sie in Heimarbeit lösen und zur Korrektur einreichen können und die jeweils online besprochen werden.
Eine weitere Möglichkeit, intensive Erfahrungen mit der Klausursituation und deren Optimierung zu sammeln, ist der Besuch des Seminars "Notarielle Fachprüfung – Klausurtaktik intensiv". Termine finden Sie in unserer Seminarliste.
Die mündliche Prüfung
Haben Sie den schriftlichen Teil der Fachprüfung erfolgreich absolviert, steht Ihnen noch die mündliche Prüfung bevor. Auch dazu bietet die Anwaltakademie kurz vor den Prüfungsterminen einen Vorbereitungskurs an. In Kleingruppen werden Sie in intensiver Form und realitätsnah auch auf diese letzte zu nehmende Hürde vorbereitet.
Hinweis

Der Grundkurs Notarprüfung, die Vertiefungskurse und der Klausurenfernkurs zur Vorbereitung auf die notarielle Fachprüfung sind von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen.
Noch Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

Nicola Fitzlaff
Telefon: 030 72 61 53 - 105
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Angelique Hilliges
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