Aktuelles zum Umweltrechtsbehelfsgesetz und Umweltverträglichkeitsprüfung
Neu im Programm!
Online | Freitag, 04. Juli 2025 • 10:00 - 12:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62411-25
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen, die im Bereich des Umweltrechts und des Bau- und Planungsrechts tätig sind. Ebenso gehören die in diesen Bereichen tätigen Unternehmensjuristen/-innen sowie Mitarbeitende der Verwaltungen zur Zielgruppe des Seminars.
Das deutsche Planungs- und Genehmigungsrecht ist europarechtlich überformt. Maßgeblich gilt dies auch für die Bereiche der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die Regelungen des „Umweltrechtsbehelfsgesetzes“ (UmwRG). Beide Bereiche sind durch eine dynamische Entwicklung der Rechtsprechung gekennzeichnet. So hat die jüngere Rechtsprechung sich etwa mit der Frage befasst, in welchen Fällen Angebotsbebauungsbebauungspläne Zulassungsentscheidungen nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) sind. Auch findet sich jüngere Rechtsprechung zu der Frage, ob und inwieweit eine auf einzelne Kriterien der planungsrechtlichen Zulässigkeit beschränkte Bauvoranfrage die Vorprüfungspflicht nach dem UVPG auslöst. Mit dem UmwRG sind wiederum Rechtsbehelfsmöglichkeiten gegen umweltbezogene Entscheidungen eröffnet worden, die über die tradierten Möglichkeiten des durch die Schutznormtheorie geprägten deutschen Verwaltungsprozessrechts hinausgehen. Zugleich sehen sich auch „klassisch“ in ihren subjektiven (Nachbar-) Rechten betroffene Kläger vor den Gerichten mit der Präklusionsvorschrift des § 6 UmwRG konfrontiert.
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Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Strategische Umweltprüfung (SUP)
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Angebotsbebauungspläne als Zulassungsentscheidungen im Sinne des UVPG
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UVPG:-Verhältnis zwischen Planungs- und Genehmigungsebene
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Klagerechte nach dem UmwRG
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Anwendbarkeit des UmwRG bei „Nachbarklagen“ im Öffentlichen Baurecht
Anwendbarkeit des UmwRG auf einzelne Klagearten -
Präklusionsvorschrift des § 6 UmwRG
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 87 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 131 € Mitglieder Anwaltverein
- 145 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie