Zulässige und unzulässige Bank-Entgelte

Neu im Programm!

Frankfurt a. M. | Mittwoch, 04. Dezember 2024 • 13:30 - 19:00 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 73754-24_1

An wen richtet sich das Seminar?

Rechtsanwälte/-innen, Fachanwälte/-innen für Bank- und Kapitalmarktrecht, Syndikusrechtsanwälte/-innen und Justitiare/-innen, insbesondere in Kreditinstituten oder Verbänden der Kreditwirtschaft, Bankmitarbeiter/-innen, die mit der Entgeltgestaltung betraut sind, Bankvorstände, Richter/-innen

Worum geht es?

Neben der Zinsmarge ist die Vereinnahmung von Entgelten für verschiedene Dienstleistungen eine wichtige Einnahmequelle für die Kreditwirtschaft. Dabei sind AGB-rechtliche Fragestellungen zu beachten ebenso wie die Vorgaben von Gesetzgebung und Rechtsprechung an die Entgeltgestaltung.

Was sind die Schwerpunkte?
  • Einleitung

  • Grundsätze der BGH-Rechtsprechung

  • Zulässige und unzulässige Entgelte im Zahlungsverkehrsrecht

  • Zulässige und unzulässige Entgelte im Kreditrecht

  • Zulässige und unzulässige Entgelte im Wertpapierrecht

  • Zulässige und unzulässige Entgelte in sonstigen Bereichen

  • Prozessuales

  • Exkurs: Verwahrentgelt/Negativzinsen

Wer referiert?

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, IU Internationale Hochschule, Köln

Wo findet das Seminar statt?

Leonardo Royal Hotel, Mailänder Straße 1, 60598 Frankfurt a. M.
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Exklusiv für Teilnehmende

begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 22. Oktober 2024 • EZ/ÜF 94,- €

Was kostet die Teilnahme?

  • 181 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 272 € Mitglieder Anwaltverein
  • 302 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Zulässige und unzulässige Bank-Entgelte

Seminarpaket Dieses Seminar ist Teil eines Seminarpakets: Besuchen Sie auch die anderen Blöcke des Pakets und profitieren Sie von einer rabattierten Teilnahmegebühr!

Persönliche Beratung
Lara Jürgens