Bildungsmigration
Online | Dienstag, 23. September 2025 • 09:00 - 15:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 64150-25
Rechtsanwälte/-innen, Fachanwälte/-innen für Migrationsrecht
Kaum ein Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes wurde in den letzten Jahren umfassender reformiert als der 3. Abschnitt von Kapitel 2 des Aufenthaltsgesetzes. Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurden im Jahr 2020 durch den Gesetzgeber im Aufenthaltsgesetz einschneidende Änderungen vorgenommen, die es der Wirtschaft erleichtern sollen, dringend benötigte Fachkräfte selbst auszubilden bzw. nachzuqualifizieren. Im in Kürze in Kraft tretenden Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung werden durch den Gesetzgeber erneut wichtige Änderungen in die Vorschriften der §§ 16 ff. AufenthG vorgenommen. Das Seminar setzt den Schwerpunkt auf die bevorstehenden Neuerungen im Bereich der Bildungsmigration (§§ 16 ff. AufenthG) durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung und die 2020 eingeführten Vorschriften des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Anhand vieler praktischer Beispiele werden Sie in diesen zunehmend relevanten Bereich des Migrationsrechts eingeführt und auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung gebracht.
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Neuerungen im Bereich der Bildungsmigration durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung 2023
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Neuregelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 2020 und Richtlinienumsetzungsgesetzes 2017
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Einreise und Aufenthalt zum Zweck der Aus- und Weiterbildung
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Einreise und Aufenthalt zum Zweck des Studiums
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Einreise und Aufenthalt zum Zweck der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen einschließlich der neuen Anerkennungspartnerschaft
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Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer (§ 16g neu)
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Einreise und Aufenthalt zum Spracherwerb, zur Durchführung von Praktika und zum Zweck der Studien- und Ausbildungsplatzsuche
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Verfahrensbesonderheiten, v. a. mit Blick auf das neue beschleunigte Fachkräfteverfahren
09:00 bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 174 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 261 € Mitglieder Anwaltverein
- 290 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie