12. Deutscher IT-Rechtstag: IT-Recht zwischen Innovation und Regulierung – Präsenz
Der IT-Rechtstag ist eine Hybrid-Veranstaltung, d. h. er findet sowohl als Präsenz- als auch als Online-Veranstaltung statt. Wenn Sie lieber online teilnehmen möchten, klicken Sie bitte hier.
Berlin | Donnerstag, 03. April 2025, 12:00 Uhr bis Freitag, 04. April 2025, 16:30 Uhr (10 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 52804-25_PRÄ
Die DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) und die Deutsche Anwaltakademie bieten mit dem Deutschen IT-Rechtstag ein Forum für den fachlichen Austausch rund um das Informationstechnologierecht. Angesprochen sind Rechtsanwälte/-innen, Fachanwälte/-innen für IT-Recht, Juristen/-innen aus Unternehmen, Ministerien und Verbänden sowie IT-Verantwortliche.
Für Studierende und Referendare bieten wir vergünstigte Teilnahmegebühren an. Informationen folgen.
Karsten U. Bartels, LL.M., Rechtsanwalt, Vorsitzender der AG IT-Recht (davit) im DAV, Berlin
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
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Telefon: 030 / 26960
begrenztes Zimmerkontingent abrufbar bis 5. März 2025 (und danach nach Verfügbarkeit) unter dem Stichwort "Deutscher IT-Rechtstag" • EZ/ÜF 189,- €. Reservierung bitte entweder per Fax (030 2696 1000)
Was kostet die Teilnahme?
- 538 € Mitglieder Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im DAV /davit
- 594 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie