Stalking und häusliche Gewalt aus familiengerichtlicher Sicht, Auswirkungen von häuslicher Gewalt auf Kindschaftsverfahren
Düsseldorf | Freitag, 14. März 2025 • 14:30 - 20:00 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71202-25_2
Im Familienrecht tätige Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Familienrecht
Die Istanbul-Konvention beinhaltet geltende Vorgaben für familiengerichtliche Verfahren im Kontext von häuslicher Gewalt. Vor dem Hintergrund dieser Vorgaben sollen die besonderen Anforderungen an Gewaltschutzverfahren und Kindschaftssachen erörtert werden. Notwendige Schutzmaßnahmen für von Gewalt betroffene Elternteile bei Wohnungszuweisung, Verfahren der elterlichen Sorge und Umgangsverfahren werden anhand von Fallbeispielen dargestellt und Strategien für einen am Kindeswohl orientierten effektiven Schutz aufgezeigt.
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Familienrechtliche Aspekte bei Gewalt in der Familie
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Vorgaben der Istanbul-Konvention für das deutsche Familienrecht (insbesondere Risikoanalyse, opferzentrierter Gewaltschutz, Täterprogramme)
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Gewaltschutzgesetz
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Regelungen zur (Ehe-)Wohnungszuweisung
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Kindschaftsrechtliche Regelungen (Sorgerecht und Umgang)
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Strategien der anwaltlichen Beratung unter Einschluss verfahrensrechtlicher und materieller Regelungen
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
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Telefon: 0211 / 95160
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 6. Februar 2025 • EZ/ÜF 132,- €
Was kostet die Teilnahme?
- 194 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 292 € Mitglieder Anwaltverein
- 324 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
Stalking und häusliche Gewalt aus familiengerichtlicher Sicht, Auswirkungen von häuslicher Gewalt auf Kindschaftsverfahren
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