Entzug der Fahrerlaubnis im Verwaltungsverfahren und Strafverfahren

Wann findet das Seminar statt?

Online | Mittwoch, 19. März 2025 • 10:00 - 16:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62305-25

An wen richtet sich das Seminar?

Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen, die straf- und verwaltungsrechtliche Verkehrssachen bearbeiten.

Worum geht es?

Gegenstand des Seminars sind u. a. Fragen zum Entzug der Fahrerlaubnis im Verwaltungsverfahren, insbesondere bei einer Alkohol- und Drogenproblematik.

Was sind die Schwerpunkte?
  • Regeln des neuen Cannabisgesetzes und die Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis

  • Kiffen, wenn der Arzt kommt. Regelungen des neuen Medizinal-Cannabisgesetzes – MedCanG

  • Darf die Begutachtungsstelle die MPU auch bei einer einmaligen Fahrt unterhalb von 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration anordnen? (BVerwG, Urteil v. 17.03.2021 – 3 C 3/20, SVR 2021, 433, Beck-online)

  • Können Schulungsmaßnahmen den Entzug der Fahrerlaubnis verhindern? (BayObLG, Beschluss v. 03.05.2021 - 204 StRR 167/21, BeckRS 2021, 38493)

  • Erörtert wird u. a. auch, welche Maßnahmen bereits im Strafverfahren im Hinblick auf ein evtl. sich anschließendes Verwaltungsverfahren getroffen werden sollten

Wann findet der Vortrag statt?

10:00 bis 12:45 Uhr und 14:00 bis 16:45 Uhr

Wer referiert?

Foto: Gracia Dahmen
Oberamtsanwältin, Staatsanwaltschaft Duisburg

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 174 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 261 € Mitglieder Anwaltverein
  • 290 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Entzug der Fahrerlaubnis im Verwaltungsverfahren und Strafverfahren

Persönliche Beratung
Sophie Zschieschang