Praxisfragen zum Bürgergeld
Online | Donnerstag, 10. April 2025 • 09:00 - 15:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62002-25
Dieses Seminar ist geeignet für alle, die sich mit Fragen des SGB II beschäftigen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Sozialrecht.
Mit dem neuen Bürgergeld, das seit dem 01.01.2023 gilt, wurde eine der größten Reformen des SGB II durchgeführt. Dabei geht es vor allem um die Einführung großzügigerer Regelungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen und eine Neuausrichtung der Eingliederungsinstrumente. Die Reform wird inzwischen kritisch gesehen und ist teilweise schon verändert worden, teilweise sind Änderungen geplant. In dieser Veranstaltung werden die wichtigsten Gesetzesänderungen seit dem 01.01.2023 vorgestellt und kritisch bewertet.
-
Allgemeines: Einführung einer „Karenzzeit“ und die (geplante) Einschränkung der Regelungen über die „Karenzzeit“
-
Anspruch dem Grunde nach: Änderung der Einkommensanrechnung (einmalige und laufende Einnahmen, nicht anrechnungsfähige Einnahmen, Freibeträge), Änderung der Vermögensanrechnung (höhere Freibeträge, geänderter Katalog der nicht zu berücksichtigenden Vermögensgegenstände, Einführung der „Karenzzeit“), Änderung der Ausschlussregelungen (Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs, Erreichbarkeitsverordnung)
-
Änderungen bei den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Änderung der Leistungen für Unterkunft und Heizung, Einführung einer „Karenzzeit“)
-
Änderungen bei den Eingliederungsleistungen: Änderung der Leistungsgrundsätze, Einführung eines Kooperationsplans, Einführung des § 16k SGB II (ganzheitliche Betreuung)
-
Änderung bei den Pflichten: Änderung des § 12a SGB II, Änderung der §§ 31 ff. SGB II (Bürgergeldgesetz, Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024)
-
Änderung des Verfahrensrechts: Bagatellgrenze bei Aufhebung und Rückforderung, Erweiterung der Erlassvorschriften für junge Erwachsene
09:00 bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 174 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 261 € Mitglieder Anwaltverein
- 290 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie