Forschungs- und Entwicklungsverträge

Wann findet das Seminar statt?

Online | Donnerstag, 10. April 2025 • 10:00 - 16:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61501-25

An wen richtet sich das Seminar?

Unternehmensjuristen/-innen und andere Mitarbeitende, insbesondere auch in Hochschulen, die sich mit der Gestaltung von Verträgen für F&E-Projekte befassen, Rechtsanwälte/-innen und Patentanwälte/-innen

Worum geht es?

Innovationen entstehen aus Forschung und Entwicklung. Diese kann ganz verschiedene Formen haben. Aber immer sind F&E-Verträge dabei von zentraler Bedeutung. Das betrifft sowohl Kooperationen, als auch Aufträge zwischen Unternehmen, aber auch im Austausch mit wissenschaftlichen Einrichtungen, seien sie Hochschulen, seien sie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Nicht zuletzt die Politik fordert, dass Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zulegen sollen. Gerade die EU setzt in erheblichem Umfang auf Förderprogramme für solche Kooperationen. So umfasst zum Beispiel das laufende EU geförderte Rahmenprogramm Horizon Europe von 2021 –2027 ein Budget von insgesamt ca.95 Mrd. Euro. Die Komplexität der Forschungsprojekte – mit und ohne Förderung – erfordern oft sehr vielschichtige Verträge, die branchenbezogenen Spezifika kommen hinzu. Das Seminar wird Sie in die Lage versetzen, die wichtigsten Themen dazu im Blick zu haben, praxisnahe und sichere F&E-Verträge zu gestalten oder zu überprüfen. Auch die Zuwendungsbestimmungen des Bundes-NKBF 2017 und das neue General Model Grant Agreement sind Gegenstand des Seminars. Als besonderes Thema wird ein Überblick zum EU Beihilferecht für F&E gegeben; ein Bereich, der gerade bei der Zusammenarbeit mit Hochschulen immer wichtiger wird. Neben typischen Vertragsklauseln und typischen Verhandlungsproblemen werden auch die bei solchen Verträgen immer im Blick zu haltenden Rahmenbedingungen aus AGB-Recht und Kartellrecht (u. a. die neue Gruppenfreistellungsverordnung F&E) beleuchtet.

Was sind die Schwerpunkte?
  • Rechtsgrundlagen und Vertragstypen für die Zusammenarbeit in F&E

  • Vorvertragliche Regelungen einschließlich NDA

  • Vertikaler Forschungs- und Entwicklungsauftrag

  • Horizontaler Kooperationsvertrag

  • Zuwendungsbestimmungen NKBF 2017 des BMBF für geförderte Vorhaben

  • General Model Grant Agreement Horizon Europe ab 2021 – EU-Förderbestimmungen und DESCA 2022

  • Übersicht zum EU-Kartellrecht in F&E: Gruppenfreistellungsverordnung F&E

  • EU-Beihilferecht für F&E: Unionsrahmen

Wer referiert?

Foto: Prof. Dr. Christian Czychowski
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht sowie Urheber- und Medienrecht, Berlin, Honorarprofessor an der Universität Potsdam und Co-Leiter der Arbeitsgruppe F&E Mustervereinbarungen beim BMWK

Wo findet das Seminar statt?

Zoom, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 200 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assesoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 300 € Mitglieder Anwaltverein
  • 300 € Mitglieder GRUR/VPP/epi/INGRES/AIPPI und Patentanwälte/-innen
  • 334 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

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In Kooperation mit GRUR, VPP, epi, INGRES und Patentanwaltskammer

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Persönliche Beratung
Jana Hartwig