Künstliche Intelligenz (KI) und Maschinelles Lernen: (IT-)rechtlich beherrschbar oder Scheinregulierung?
Online | Montag, 15. Dezember 2025 • 15:00 - 17:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62854-25
Rechtsanwälte-/innen, Syndikusrechtsanwälte-/innen, Mitarbeitende in Rechtsabteilungen und der Unternehmensleitung sowie Datenschutzbeauftragte
Künstliche Intelligenz (oder Artificial Intelligence), Machine Learning und Deep Learning sind ein wesentliches Vertriebsargument für immer mehr Produkte und Services. Durch Massenverarbeitungen vorhandener Informationen (Big Data) und das Trainieren neuronaler Netze sollen Qualität und Geschwindigkeit interner Prozesse und externer Angebote optimiert oder diese überhaupt erst ermöglicht werden. Dabei stellen sich für Anbieter/-innen und Anwender/-innen auch diverse Rechtsfragen. So ist zu klären, woher die Daten für das Training der KI kommen und ob auch personenbezogene Daten genutzt werden dürfen. Sodann muss die KI als Leistung zivilrechtlich greifbar gemacht und vertraglich abgebildet werden. Schließlich ist offen, ob es rechtliche Grenzen für den Einsatz von KI gibt und wer bei Mängeln haftet.
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Überblick: was ist KI, und was will die EU zukünftig als KI regulieren
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Einblick: der zukünftige „AI Act“ – was verboten und was erlaubt sein soll
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Datenschutz: wann und wie personenbezogene Daten für und mit KI verarbeitet werden dürfen
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Vertragsrecht: KI als Werk, Dienst oder Miete
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Haftung: vertragliche und deliktische Haftung für KI
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Mitbestimmung: Betriebsräte und der Einsatz von KI im Arbeitsverhältnis
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 100 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 150 € Mitglieder Anwaltverein
- 167 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
In Kooperation mit der Zeitschrift "Computer und Recht"