Online-Vortrag im Selbststudium: Schnittstellen von Insolvenz und Gesellschaftsrecht – Teil 1: Rechtliche Risiken und Haftungspflichten
Den Vortrag können Sie jederzeit buchen, der Zugang steht Ihnen anschließend für 3 Monate zur Verfügung.
Online | Mittwoch, 01. Januar 2025, 00:01 Uhr bis Mittwoch, 31. Dezember 2025, 23:59 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 81797-25
Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Insolvenzrecht sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht, Berater/-innen von juristischen Personen und deren Organen sowie Personenhandelsgesellschaften
Der erste Teil des Vortrags beleuchtet die komplexen rechtlichen Pflichten und Haftungsrisiken, denen Geschäftsführer und andere Gesellschaftsorgane an der Grenze zwischen Gesellschafts- und Insolvenzrecht ausgesetzt sind. Zentrale Themen sind hier die Voraussetzungen und Konsequenzen der Insolvenzverschleppungshaftung, die Haftung für verbotene Auszahlungen sowie die umfassenden Auskunftspflichten der Gesellschaftsorgane im Insolvenzverfahren.
Darüber hinaus werden besondere Fragestellungen wie die Existenzvernichtungshaftung und die Vermögensvermischung thematisiert, die Geschäftsführer bei Krisenbewältigung und Insolvenzabwendung berücksichtigen müssen. Auch die Möglichkeiten und Grenzen der Verfügungsmacht eines Insolvenzverwalters/ einer Insolvenzverwalterin über Ansprüche gegen Gesellschaftsorgane werden diskutiert. Der Teil schließt mit einem Fokus auf die Rolle und Pflichten von Rechts- und Steuerberater/-innen in der insolvenznahen Beratung, die rechtzeitig Krisenindikatoren erkennen und Handlungsempfehlungen geben müssen.
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Insolvenzgründe und Antragspflicht
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Haftung für Insolvenzverschleppung
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Verbotene Auszahlungen und Geschäftsführerhaftung
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Auskunfts- und Mitwirkungspflichten der Gesellschaftsorgane
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Existenzvernichtungshaftung und Vermögensvermischung
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Belehrungspflichten von Rechts- und Steuerberatern/-innen
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Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters/der Insolvenzverwalterin
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Rolle der Geschäftsführer/-innen im Eröffnungsverfahren
Wer referiert?
Was kostet die Bearbeitung?
- 87 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 131 € Mitglieder Anwaltverein
- 145 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download