Manfred Born Vorsitzender Richter am BGH, Vorsitzender des II. Zivilsenats, Karlsruhe
Manfred Born ist seit 2010 Richter im für das gesamte Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenat am BGH, seit Juni 2017 war er dessen stellvertretender Vorsitzender, seit Oktober 2022 ist er Vorsitzender des Senats. Er hat umfangreich zum Gesellschaftsrecht veröffentlicht. Zu seinen Publikationen gehören neben Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und Festschriften u. a. „Aktienrecht – Höchstrichterliche Rechtsprechung“ (Henze/Born/Drescher, 6. Auflage 2015) und „GmbH-Recht – Höchstrichterliche Rechtsprechung“ (Born, 2020). Im „Handbuch Managerhaftung“ (Krieger/Schneider, 3. Auflage 2017; 4. Auflage in Vorbereitung) bearbeitet Herr Born die Darlegungs- und Beweislast im Haftungsprozess, in „Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 4. Aufl. 2020“ die §§ 106 bis 109 und im BeckOGK GmbHG die §§ 53, 54. Er ist zudem Mitherausgeber und Co-Autor des VII. Bands des „Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts (Corporate Litigation)“ (6. Auflage 2020) sowie des Kommentars „GmbHG“ (Gehrlein/Born/Simon, 5. Auflage, 2021). Herr Born hält Vorträge zum Thema bei verschiedenen Veranstaltern.