Berechnung des Zugewinns im Erbfall

Neu im Programm!

Wann findet das Seminar statt?

Online | Mittwoch, 22. April 2026 • 14:00 - 16:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61205-26

An wen richtet sich das Seminar?

Das Online-Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die im Familienrecht und/oder Erbrecht tätig sind, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen im Familienrecht bzw. Erbrecht.

Worum geht es?

Die Berechnung des konkreten Zugewinnausgleichs im Erbfall ist zugegebenermaßen kein häufiges Problem. Wenn der Zugewinn aber berechnet werden muss, taucht das Problem nicht selten im Zusammenhang mit einer erbrechtlichen Konstellation auf und stellt eigentlich im Erbrecht tätige Rechtsanwälte u8nd Rechtsanwältinnen vor familienrechtliche Fragestellungen, die es im Kontext mit der Bearbeitung des Erbrechtsmandats zu lösen gilt. Auch für im Familienrecht tätige Kollegen und Kolleginnen, denen beispielsweise bei der Bearbeitung eines familienrechtlichen Mandats der Tod eines der beteiligten Ehegatten “dazwischen kommt“, stellt die Bearbeitung von Zugewinnmandaten eine Sondersituation dar, die umgekehrt Einblicke in die erbrechtlichen Begleiterscheinungen erforderlich macht. Das Seminar soll den Teilnehmenden diese Schnittstelle näherbringen und insbesondere für die im Erbrecht tätigen Anwälte und Anwältinnen die Besonderheiten des konkreten Zugewinnausgleichs und die familienrechtlichen Grundlagen der Zugewinnausgleichsberechnung für eine praxistaugliche Anwendung vermitteln.

Was sind die Schwerpunkte?
  • Grundlagen des Zugewinnausgleichs

  • Abgrenzung der einzelnen Güterstände im Erbfall

  • Ehevertragliche Gestaltungsvorschläge zur Vermeidung des konkreten Zugewinnausgleichs im Erbfall

  • Konkrete Zugewinnausgleichsberechnung

Wer referiert?

Foto: Monika B. Hähn
Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Erbrecht, Familienrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Lübbecke

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 91 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 136 € Mitglieder Anwaltverein
  • 152 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Berechnung des Zugewinns im Erbfall

Persönliche Beratung
Sophie Zschieschang