Besonderheiten der Verteidigung im Sexualstrafrecht
Hamburg | Freitag, 19. Juni 2026 • 09:00 - 18:00 Uhr (7,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 72208-26_2
Das Seminar richtet sich an Strafverteidiger und Strafverteidigerinnen, aber auch an Opferanwälte und Opferanwältinnen, die Kenntnisse in diesem sensiblen Gebiet des Strafrechts erwerben oder vertiefen möchten. Insbesondere Fachanwälte und Fachanwältinnen für Strafrecht sind angesprochen.
Das Seminar verschafft einen umfassenden Einblick in die gutachterlichen Untersuchungen und vermittelt neueste kriminologische Erkenntnisse zur Legalbewährung, zur Entwicklung der Deliktsfelder und zur Effizienz der Strafverteidigung. Anhand praktischer Beispiele aus Strafverfahren wird der Umgang mit Mandanten und Mandantinnen im Sexualstrafrecht erläutert.
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Neuerungen nach der Reform des Sexualstrafrechts
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Materiellrechtliche Fragen im Sexualstrafrecht
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Analyse und Kritik von aussagepsychologischen und psychiatrischen Gutachten
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Auswahl und Kontrolle von (Psycho-)Sachverständigen
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Beweisantrag und alternatives Gutachten (second opinion) vor dem Hintergrund der Revision
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Die Sistierung des/der „eigenen“ Sachverständigen gem. § 245 StPO
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Die zivilrechtliche Haftung von Strafverteidigern und Strafverteidigerinnen mit Blick auf § 839 a BGB
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Die zivilrechtliche Haftung gerichtlich bestellter Sachverständiger und Sachverständigen (§ 839 a BGB) mit Blick auf die Wiederaufnahme des Strafverfahrens
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Aussage gegen Aussage und ihre verfahrensrechtlichen Konsequenzen
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Revisionsrechtliche Angriffe gegen die Beweiswürdigung des Tatrichters/der Tatrichterin
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Sexualanamnese sowie Schuldfähigkeitsbegutachtung
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Prognosegutachten im Strafvollzug und Täter-Opfer-Ausgleich
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Ergänzungspflegschaft bei mangelnder Verstandesreife von Zeugen und Zeuginnen
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Prozessuale Besonderheiten
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Versagung der Akteneinsicht, § 406e Abs. 2, S. 2 StPO
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Psychosoziale Prozessbegleitung, § 406g StPO
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
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Telefon: 040-555525000
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 20. Mai 2026 • EZ/ÜF 129,- €
Was kostet die Teilnahme?
- 266 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/ Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 399 € Mitglieder Anwaltverein
- 443 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsessen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
Besonderheiten der Verteidigung im Sexualstrafrecht
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