Beweisrecht, Beweisaufnahme, Zeugenvernehmung im arbeitsgerichtlichen Verfahren

Wann findet das Seminar statt?

Leipzig | Freitag, 15. November 2024 • 08:00 - 13:30 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71061-24_3

An wen richtet sich das Seminar?

Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Arbeitsrecht

Worum geht es?

Gerade im arbeitsgerichtlichen Verfahren spielen Tatsachenfragen eine große Rolle. Diese klären sich oft über Substantiierungspflichten und ggf. im Beweisverfahren. Was muss also vorgetragen werden und welche Beweismittel können/müssen benannt werden? Was genau ist für die Überzeugungsbildung des Gerichts im Rahmen einer Beweisaufnahme erforderlich? Das Risiko des in der Praxis extrem wichtigen Zeugenbeweises wird häufig nicht zutreffend eingeschätzt. Das Seminar geht intensiv auf die Fragen ein, was können Zeugen wahrnehmen, erinnern und wiedergeben sowie wann muss das Gericht dem Zeugen glauben.

Was sind die Schwerpunkte?
  • Wann sind Tatsachenbehauptungen im Prozess schlüssig?

  • Wann liegt ein Ausforschungsbeweis vor?

  • Wann ist ein Vortrag ordnungsgemäß bestritten?

  • Welche Risiken birgt der Zeugenbeweis?

  • Wann ist ein Vortrag mittels Zeugen/-innen bewiesen?

  • Welche Auswirkungen haben die Erkenntnisse auf die Durchführung der Beweisaufnahme?

Wer referiert?

Foto: Dr. Anno Hamacher
Richter am Bundesarbeitsgericht, Erfurt
Foto: Christian Happe
Direktor, Direktor des AG Oberhausen

Wo findet das Seminar statt?

Victor´s Residenz-Hotel, Georgiring 13, 04103 Leipzig
Route bei Google Maps planen
Telefon: 0341 / 68660
Exklusiv für Teilnehmende

begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 16. Oktober 2024 • EZ/ÜF 135,50- €

Was kostet die Teilnahme?

  • 181 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 272 € Mitglieder Anwaltverein
  • 302 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Beweisrecht, Beweisaufnahme, Zeugenvernehmung im arbeitsgerichtlichen Verfahren

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Persönliche Beratung
André Szibele