Cloud-Wechsel unter dem Data Act: Wechselpflichten bei Datenverarbeitungsdiensten und ihr Verhältnis zu Exit Management und Transition im IT-Vertrag

Wann findet das Seminar statt?

Online | Montag, 14. Juni 2027 • 15:00 - 17:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62809-27

An wen richtet sich das Seminar?

Das Online-Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere Fachanwälte und Fachanwältinnen für IT-Recht. es ist ebenso geeignet für Unternehmensjuristen und Unternehmensjuristinnen, IT-Manager und -Managerinnen sowie andere IT-Verantwortliche, Datenschutzbeauftragte oder Datenexperten und Datenexpertinnen.

Worum geht es?

Seit dem 12.09.2025 verpflichtet der Data Act Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten, den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder zurück in die eigene IT aktiv zu ermöglichen: mit einer Ankündigungsfrist von höchstens zwei Monaten, einem Übergangszeitraum von grundsätzlich 30 Kalendertagen, Unterstützungs-, Informations- und Löschpflichten – und ab dem 12.01.2027 ohne jedes Wechselentgelt. Über die Einhaltung dieser Pflcihten wacht in Deutschland die Bundesnetzagentur.

In den Verträgen steht dazu meist etwas anderes. Exit-Management- und Transition-Klauseln arbeiten mit längeren Kündigungs- und Übergangsfristen, vergüteten Exit-Leistungen, Mitwirkungspflichten des Kunden und Rückgabeprozessen nach Aufwand. Wo sie hinter dem Data Act zurückbleiben, können solche Regelungen unwirksam sein. Zudem stellt sich die Frage, welche Rechte Nutzer von Datenverarbeitungsdiensten haben, wenn die Pflichten aus dem Data Act vom jeweiligen Anbieter nicht oder nicht vollständig umgesetzt worden sind. Das Seminar geht systematisch die Wechselpflichten nach dem Data Act durch und betrachtet diese im Verhältnis zu bislang üblichen Klauseln in IT-Verträgen: Was muss geändert werden, was kann bleiben?

Was sind die Schwerpunkte?
  • Anwendungsbereich: Welche Datenverarbeitungsdienste sind erfasst und wer ist Kunde, wer Anbieter?

  • Pflichtenprogramm: Wechselhindernisse beseitigen, unterstützen und informieren

  • Vertragsklauseln nach Art. 25 Data Act: Ankündigungsfrist, Übergangszeitraum, Verlängerung, Abruf- und Löschfristen

  • Wechselentgelte: Was geht, was geht nicht?

  • Technik und Ausnahmen: funktionale Äquivalenz, offene Schnittstellen, maßgeschneiderte Dienste und Testumgebungen (Art. 30, 31)

  • Übliche IT-Vertragsklauseln im Vergleich: Fristen, Vergütung, Mitwirkung, Datenrückgabe und Assistenzleistungen beim Exit Management

  • Rechtsfolgen: Unwirksamkeit von Exit- und Transition-Klauseln nach Data Act und AGB-Recht (§§ 307 ff. BGB), Verhältnis zu Art. 13 Data Act

  • Umsetzung: Bausteine für eine Data-Act-konforme Exit- und Transition-Regelung und die Aufsicht durch die Bundesnetzagentur

Wer referiert?

Foto: Sascha Kremer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Mönchengladbach

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 113 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 170 € Mitglied DAV
  • 189 € Nichtmitglied

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

In Kooperation mit der Zeitschrift "Computer und Recht"

Cloud-Wechsel unter dem Data Act: Wechselpflichten bei Datenverarbeitungsdiensten und ihr Verhältnis zu Exit Management und Transition im IT-Vertrag

Persönliche Beratung
Nicola Fitzlaff