Schnittstellen zwischen Sozial(versicherungs)recht und Arbeitsrecht

Wann findet das Seminar statt?

Köln | Mittwoch, 11. Juni 2025 • 08:00 - 13:30 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71015-25_1

An wen richtet sich das Seminar?

Das Seminar richtet sich insbesondere an Rechtsanwälte/-innen, die arbeitsrechtlich und sozialversicherungsrechtlich tätig sind, insbesondere an Fachanwälte/-innen für Arbeitsrecht und Sozialrecht, sowie an Mitarbeitende in Rechts- und Personalabteilungen.

Worum geht es?

Im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, insbesondere durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag, kommt der wirtschaftlichen Absicherung der Arbeitnehmer/-innen über Arbeitslosengeld erhebliche Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund werden die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld sowie die Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe (Lösungstatbestand) unter Berücksichtigung der einschlägigen und aktuellen Rechtsprechung behandelt. Einen weiteren Schwerpunkt des Seminars bildet der Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen.

Was sind die Schwerpunkte
  • Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld: Arbeitslosigkeit, Arbeitslosmeldung, Erfüllung der Anwartschaftszeit

  • Rechtsfolgen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld: Entstehung und Inhalt des Anspruchs sowie sozialversicherungsrechtlicher Schutz des/der Beziehers/-in von Arbeitslosengeld

  • Voraussetzungen der Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe (Lösungstatbestand): Lösung, Kausalität, Verschulden, Fehlen eines wichtigen Grundes

  • Wirkungen der Sperrzeit: Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, Minderung der Bezugsdauer, Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, Sanktionen im Bereich des SGB II, Krankenversicherungsschutz während der Sperrzeit

  • Sonderkündigungsschutz von schwerbehinderten Menschen: Verfahren bei ordentlicher und außerordentlicher Kündigung, Zustimmung des Integrationsamts nach § 168 SGB IX nebst Ausnahmen, erweiterter Beendigungsschutz nach § 175 SGB IX, Sonderkündigungsschutz nach § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX

Wer referiert?

Foto: Prof. Dr. Winfried Boecken
Ordinarius i. R. für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Konstanz

Wo findet das Seminar statt?

Premier Inn Hotel Köln City Mediapark, Hansaring 97, 50670 Köln
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Telefon: 0221 / 650540
Exklusiv für Teilnehmende

begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 20. Mai 2025 • EZ/ÜF 135,90 €

Was kostet die Teilnahme?

  • 194 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/ Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 292 € Mitglieder Anwaltverein
  • 324 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Schnittstellen zwischen Sozial(versicherungs)recht und Arbeitsrecht

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Persönliche Beratung
André Szibele