Seminarpaket Arbeitsrecht: 3 x 5 Stunden

Wann findet das Seminar statt?

Köln | Mittwoch, 11. Juni 2025, 08:00 Uhr bis Donnerstag, 12. Juni 2025, 13:30 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71015-25

An wen richtet sich das Seminar?

Die Veranstaltung ist für Anwälte/-innen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (drei Blöcke à 5 Stunden) und findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.

Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: Schnittstellen zwischen Sozial(versicherungs)recht und Arbeitsrecht

    Mittwoch, 11. Juni 2025 • 08:00 - 13:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich insbesondere an Rechtsanwälte/-innen, die arbeitsrechtlich und sozialversicherungsrechtlich tätig sind, insbesondere an Fachanwälte/-innen für Arbeitsrecht und Sozialrecht, sowie an Mitarbeitende in Rechts- und Personalabteilungen.

    Worum geht es?

    Im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, insbesondere durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag, kommt der wirtschaftlichen Absicherung der Arbeitnehmer/-innen über Arbeitslosengeld erhebliche Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund werden die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld sowie die Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe (Lösungstatbestand) unter Berücksichtigung der einschlägigen und aktuellen Rechtsprechung behandelt. Einen weiteren Schwerpunkt des Seminars bildet der Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen.

    Was sind die Schwerpunkte
    • Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld: Arbeitslosigkeit, Arbeitslosmeldung, Erfüllung der Anwartschaftszeit

    • Rechtsfolgen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld: Entstehung und Inhalt des Anspruchs sowie sozialversicherungsrechtlicher Schutz des/der Beziehers/-in von Arbeitslosengeld

    • Voraussetzungen der Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe (Lösungstatbestand): Lösung, Kausalität, Verschulden, Fehlen eines wichtigen Grundes

    • Wirkungen der Sperrzeit: Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, Minderung der Bezugsdauer, Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, Sanktionen im Bereich des SGB II, Krankenversicherungsschutz während der Sperrzeit

    • Sonderkündigungsschutz von schwerbehinderten Menschen: Verfahren bei ordentlicher und außerordentlicher Kündigung, Zustimmung des Integrationsamts nach § 168 SGB IX nebst Ausnahmen, erweiterter Beendigungsschutz nach § 175 SGB IX, Sonderkündigungsschutz nach § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX

    Wer referiert?

    Foto: Prof. Dr. Winfried Boecken
    Ordinarius i. R. für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Konstanz
  • Block 2: Aktuelle Rechtsprechung des BAG zum Kündigungsschutzrecht

    Mittwoch, 11. Juni 2025 • 14:30 - 20:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Arbeitsrecht sowie Mitarbeitende in Personal- und Rechtsabteilungen

    Worum geht es?

    Das Seminar vermittelt die Struktur und Kasuistik des aktuellen Kündigungsschutzrechts. Neben materiell-rechtlichen Fragestellungen des klassischen Kündigungsschutzrechts werden auch Besonderheiten des Prozessrechts behandelt.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Formalien der Kündigung, Zugangsprobleme

    • Kündigung außerhalb des KSchG, AGG, Sittenwidrigkeit

    • Verhaltensbedingte Kündigung: Pflichtverletzung, Einfluss der Grundrechte (Meinungsfreiheit), Abmahnungserfordernis, Interessenabwägung

    • Kündigung im Zusammenhang mit der Pandemie

    • Personenbedingte Kündigung, Krankheit, BEM

    • Verdachtskündigung

    • Betriebsbedingte Kündigung, Betriebsstilllegung, Massenentlassungsanzeige, Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten

    • Anhörung des Betriebsrats

    • Prozessuales und Prozesstaktik

    Wer referiert?

    Foto: Matthias Kreutzberg-Kowalczyk
    Vors. Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht, Frankfurt a. M.
  • Block 3: Beratungsfelder Krankheit, Schwerbehinderung und Low Performance

    Donnerstag, 12. Juni 2025 • 08:00 - 13:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Arbeitsrecht sowie an Mitarbeitende in Personal- und Rechtsabteilungen.

    Worum geht es?

    Eine fundierte Beratung im Zusammenhang mit der Erkrankung von Arbeitnehmern/-innen wie auch der Umgang mit schwerbehinderten Menschen setzt sowohl die Kenntnis gesetzlicher Vorgaben als auch aktueller Rechtsprechung voraus. Eine besondere Herausforderung selbst für erfahrene Rechtsanwälte/-innen ist die Frage nach einem rechtssicheren Umgang mit leistungsschwachen Arbeitnehmern/-innen.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    • Umgang mit Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit

    • Betriebliches Eingliederungsmanagement

    • Besonderheiten bei Langzeiterkrankungen (auch: Suchterkrankungen)

    • Sonderregelungen für schwerbehinderte Arbeitnehmer/-innen

    • Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz?

    • Krankheitsbedingte Kündigung

    • Reaktionsmöglichkeiten des/der Arbeitgebers/-in bei Schlecht-/Minderleistung

    Wer referiert?

    Foto: Eva Maria Plocher
    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Stuttgart

Wer referiert?

Foto: Prof. Dr. Winfried Boecken
Ordinarius i. R. für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Konstanz
Foto: Matthias Kreutzberg-Kowalczyk
Vors. Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht, Frankfurt a. M.
Foto: Eva Maria Plocher
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Stuttgart

Wo findet das Seminar statt?

Premier Inn Hotel Köln City Mediapark, Hansaring 97, 50670 Köln
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Telefon: 0221 / 650540
Exklusiv für Teilnehmende

begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 20. Mai 2025 • EZ/ÜF 135,90 €

Was kostet die Teilnahme?

  • 461 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 692 € Mitglieder Anwaltverein
  • 768 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Seminarpaket Arbeitsrecht: 3 x 5 Stunden

Persönliche Beratung
André Szibele