Deckungsfragen in der Rechtsschutzversicherung

Neu im Programm

Wann findet das Seminar statt?

Frankfurt a. M. | Freitag, 06. Dezember 2024 • 12:30 - 18:00 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 72957-24_3

An wen richtet sich das Seminar?

Für Rechtsanwälte/-innen zählt die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung zu den eher lästigen, in vielen Fällen aber für die Frage der Gebühren entscheidenden Tätigkeiten. Das Seminar richtet sich daher vornehmlich an alle Rechtsanwälte/-innen, die rechtsschutzversicherte Mandate betreuen.

Worum geht es?

In dem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Bedingungswerke der Rechtsschutzversicherung und deren Bedeutung für die tägliche Praxis. Ferner wird die neueste Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte zu verschiedenen praxisrelevanten Themen dargestellt, die sich selbst Profis angesichts der komplexen Materie der Rechtsschutzversicherung immer wieder klar machen müssen. Hierdurch wird gewährleistet, dass Sie im Umgang mit den Rechtsschutzversicherern und letztlich auch in möglichen Klageverfahren gegen und von Rechtsschutzversichern auf dem neusten Stand sind.

Was sind die Schwerpunkte?
  • Prozessuale Fragen zur Rechtsschutzversicherung (Abwehrdeckung; Klageart; aktive und passive Prozessführungsbefugnis; BGH VersR 2018, 673; VersR 2023, 178 = r + s 2023, 105; OLG Karlsruhe r + s 2021, 154)

  • Rechtsschutzfall im Verkehrsrechtsschutz – „Dieselklagen“ (OLG Hamm VersR 2023, 1287 = NJW-RR 2024, 34); Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten (OLG Hamm VersR 2023, 1290 = NJW-RR 2024, 92 n. r.)

  • Schiedsgutachterverfahren – Unterlassungsklage wegen Unwirksamkeit der „Monatsklausel“ in den ARB nach dem UKlaG (OLG Celle VersR 2022, 1365; n. r. Aktenzeichen BGH IV ZR 34/22)

  • Risikoausschluss wegen Vorsatzstraftat bzw. vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls (BGH VersR 2021, 900 = r + s 2021, 398)

  • Verhältnis des Rechtsschutzversicherers zum Anwalt/zur Anwältin des Versicherungsnehmers/der Versicherungsnehmerin (VN): Anwaltsregress des Rechtsschutzversicherers nach Erteilung einer Deckungszusage (BGH VersR 2021, 1438); isolierte Drittwiderklage des Anwalts/der Anwältin gegen den/die VN (BGH VersR 2022, 979); Anspruch auf Herausgabe erstatteter Gerichtskosten des Rechtsschutzversicherers gegen den Anwalt/die Anwältin des VN – Quotenvorrecht? Aufrechnungslage? (BGH VersR 2021, 1372); Auskunftsanspruch des Rechtsschutzversicherers gegen den/die vom VN beauftragten Anwalt/Anwältin hinsichtlich der gezahlten Kostenvorschüsse; Verschwiegenheitspflicht des Anwalts/der Anwältin (BGH VersR 2020, 476); Anwaltspflichten aus § 43a BRAO zum Schutz des Rechtsschutzversicherers? (BGH VersR 2019, 1378)

  • Der Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung, insbesondere im Mietrecht, Arbeitsrecht und Kaufrecht (BGH Urt. v. 25.02.2015 – IV ZR 214/14; Urt. v. 3.7.2019 – IV ZR 111/18; Urt. v. 31.03.2021 – IV ZR 221/19; OLG Hamm NJW – RR 2021, 1039; KG r + s 2022, 203)

  • Die Risikoausschlüsse in der Rechtsschutzversicherung: Baurisikoklausel (Anwendung fraglich bei Umbaumaßnahmen, Modernisierungsmaßnahmen, WEG-Beschlüssen); vorsätzliche Herbeiführung des Rechtsschutzfalles (BGH, Urt. v. 20.05.2021 – IV ZR 324/19); Kapitalanlagen (OLG Düsseldorf Urt. v. 20.10.2017 – I 4 U 232/15)

Wer referiert?

Rechtsanwalt, Institut für Versicherungswesen, Technische Hochschule Köln
Vorsitzender Richter am OLG, Köln

Wo findet das Seminar statt?

Mercure Hotel & Residenz Frankfurt Messe, Voltastraße 29, 60486 Frankfurt a. M.
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Telefon: 069 / 79260
Exklusiv für Teilnehmende

begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 6. Oktober 2024 • EZ/ÜF 113,- €

Was kostet die Teilnahme?

  • 181 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 272 € Mitglieder Anwaltverein
  • 302 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Pausenerfrischung • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

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Persönliche Beratung
Jenny Steger