Der Geheimnisschutz im Patentverletzungsverfahren
Online | Freitag, 05. November 2027 • 10:00 - 12:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61557-27
Das Online-Seminar richtet sich an im Patentrecht tätige (Fach-)Anwälte und Anwältinnen, an Patentanwälte und Patentanwältinnen, an Mitarbeitende von Rechts- und Patentabteilungen sowie an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Gewerblichen Rechtsschutz.
Mit der Einführung des § 145a PatG im Jahr 2021 hat der Gesetzgeber neue Möglichkeiten geschaffen, Geschäftsgeheimnisse in Patentverletzungsverfahren effektiv zu schützen. Von Anfang an haben Prozessparteien diese Möglichkeiten vielfach genutzt, sodass mittlerweile zahlreiche Entscheidungen dazu vorliegen. Viele Fragen sind aber noch nicht abschließend geklärt, sodass sich die Rechtsprechung stetig weiterentwickelt. Die Veranstaltung soll den Teilnehmenden vermitteln, welche Informationen geschützt werden können, welche Voraussetzungen Unternehmen im Vorfeld dafür beachten müssen und wie viel Schutz die Anordnungen der Gerichte tatsächlich bieten. Die Teilnehmenden bekommen zudem einen Einblick in die gelebte Praxis bei den relevanten nationalen Gerichten. Die Veranstaltung gibt darüber hinaus einen Einblick auf den Geheimnisschutz bei dem neuen Einheitlichen Patentgericht (UPC).
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Voraussetzungen nach § 145a PatG
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Mögliche Geheimnisschutzmaßnahmen
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Unterschiede in der praktischen Handhabung der relevaten Landgerichte
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Voraussetzungen und prozessualen Regelungen beim UPC
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Praxiserfahrungen beim UPC
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 113 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 170 € Mitglied DAV
- 170 € Mitglied GRUR / VPP / epi / AIPP / Patentanwaltskammer
- 189 € Nichtmitglied
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
In Kooperation mit GRUR, VPP, epi, INGRES und Patentanwaltskammer


