Die neue EU-Produktsicherheits-Verordnung und die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie
Online | Mittwoch, 22. Januar 2025 • 09:00 - 18:00 Uhr (7,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62901-25
Rechtsanwälte/-innen, insbesondere diejenigen, die produkthaftungsrechtliche Mandate bearbeiten sowie spezialisierte Justiziare/-innen von Versicherungsgesellschaften, die den Bereich der Produkthaftpflicht betreuen und Makler/-innen
Den Schwerpunkt bilden zum einen die sehr aktuellen Themen rund um die Produktsicherheit, insbesondere die neue – ab dem 13.12.2024 geltende – EU-Verordnung. Dabei werden der Anwendungsbereich und die wesentlichen Neuregelungen und Anforderungen für Hersteller und weitere Wirtschaftsakteure dargestellt, insbesondere in den Bereichen Risikoanalyse, Cyber-Security, digitale Produktveränderungen, Kennzeichnung und Meldepflichten – dargestellt. Zum anderen stehen produkthaftungsrechtliche Szenarien innerhalb der EU im Fokus. Insbesondere geht es um die Neuerungen, die die neue EU-Produkthaftungsrichtline (mit Geltung ab ca. Ende 2026) mit sich bringt. Vertiefend erfolgen umfassende Hinweise auf die einschlägige Judikatur.
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Produktsicherheit: Europäische Regelungen im digitalen Zeitalter und ProdSG
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Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung - Was bleibt und was ist neu?
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Anwendungsbereich
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Erweiterung der Bewertungskriterien für die Sicherheit von Produkten
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Erweiterte Pflichten der Wirtschaftsakteure, insbesondere der Herstellerpflichten
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Besondere Pflichten im Hinblick auf den Fernabsatz
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Abgeänderte Anforderungen an Produktrückrufe und Sicherheitswarnungen
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Abhilfemaßnahmen als Folge eines Produktrückrufs
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Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung und dessen Folgen
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Safety Gate-Risikobeurteilung im Krisenfall (Inhalt und Ziele, Aufbau, Methodik, Behördenpraxis)
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Besonderheiten beim Verbraucherprodukt
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Produkthaftung: Neue EU-Produkthaftungsrichtlinie
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Erweiterter Begriff des „Produkts“: Neuerungen im Zusammenhang mit der Erfassung von digitalen Diensten
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Erweiterung des „Fehlerbegriffs: Fehler des Produkts bei Cyber-Sicherheitsschwachstellen
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Erweiterung des Kreises betroffener Wirtschaftsakteure – mögliche Haftungssubjekte
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Beweiserleichterungen für Geschädigte
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Pflicht zur Offenlegung von Beweismitteln
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Erweiterung des ersatzfähigen Schadens
· Beispiele von „Rückrufaktionen“ anhand von Original-Präsentationen
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 235 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 352 € Mitglieder Anwaltverein
- 392 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie