Die neue EU-Produktsicherheits-Verordnung und die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie

Wann findet das Seminar statt?

Online | Mittwoch, 22. Januar 2025 • 09:00 - 18:00 Uhr (7,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62901-25

An wen richtet sich das Seminar?

Rechtsanwälte/-innen, insbesondere diejenigen, die produkthaftungsrechtliche Mandate bearbeiten sowie spezialisierte Justiziare/-innen von Versicherungsgesellschaften, die den Bereich der Produkthaftpflicht betreuen und Makler/-innen

Worum geht es?

Den Schwerpunkt bilden zum einen die sehr aktuellen Themen rund um die Produktsicherheit, insbesondere die neue – ab dem 13.12.2024 geltende – EU-Verordnung. Dabei werden der Anwendungsbereich und die wesentlichen Neuregelungen und Anforderungen für Hersteller und weitere Wirtschaftsakteure dargestellt, insbesondere in den Bereichen Risikoanalyse, Cyber-Security, digitale Produktveränderungen, Kennzeichnung und Meldepflichten – dargestellt. Zum anderen stehen produkthaftungsrechtliche Szenarien innerhalb der EU im Fokus. Insbesondere geht es um die Neuerungen, die die neue EU-Produkthaftungsrichtline (mit Geltung ab ca. Ende 2026) mit sich bringt. Vertiefend erfolgen umfassende Hinweise auf die einschlägige Judikatur.

Was sind die Schwerpunkte?
  • Produktsicherheit: Europäische Regelungen im digitalen Zeitalter und ProdSG

  • Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung - Was bleibt und was ist neu?

  • Anwendungsbereich

  • Erweiterung der Bewertungskriterien für die Sicherheit von Produkten

  • Erweiterte Pflichten der Wirtschaftsakteure, insbesondere der Herstellerpflichten

  • Besondere Pflichten im Hinblick auf den Fernabsatz

  • Abgeänderte Anforderungen an Produktrückrufe und Sicherheitswarnungen

  • Abhilfemaßnahmen als Folge eines Produktrückrufs

  • Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung und dessen Folgen

  • Safety Gate-Risikobeurteilung im Krisenfall (Inhalt und Ziele, Aufbau, Methodik, Behördenpraxis)

  • Besonderheiten beim Verbraucherprodukt

  • Produkthaftung: Neue EU-Produkthaftungsrichtlinie

  • Erweiterter Begriff des „Produkts“: Neuerungen im Zusammenhang mit der Erfassung von digitalen Diensten

  • Erweiterung des „Fehlerbegriffs: Fehler des Produkts bei Cyber-Sicherheitsschwachstellen

  • Erweiterung des Kreises betroffener Wirtschaftsakteure mögliche Haftungssubjekte

  • Beweiserleichterungen für Geschädigte

  • Pflicht zur Offenlegung von Beweismitteln

  • Erweiterung des ersatzfähigen Schadens

· Beispiele von „Rückrufaktionen“ anhand von Original-Präsentationen

Wer referiert?

Rechtsanwalt, Köln

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 235 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 352 € Mitglieder Anwaltverein
  • 392 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Die neue EU-Produktsicherheits-Verordnung und die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie

Persönliche Beratung
Jenny Steger