Die ordentliche Kündigung und Sonderkündigungsrechte im Mietrecht
Hamburg | Donnerstag, 29. Oktober 2026 • 14:30 - 20:00 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71954-26_2
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere Fachanwälte und Fachanwältinnen für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Es ist ebenso geeignet für Mitarbeitende in Immobilienverwaltungen und Immobilienunternehmen.
Die Vertragsbeendigung ist ein besonders gebührenträchtiger, aber auch ein ebenso regressgefährdeter Bereich. Denn der Ausspruch einer fehlerhaften Kündigung oder eine fehlerhafte Reaktion hierauf können weitreichende nachteilige Konsequenzen für die Beteiligten haben. Erläutert werden neben der ordentlichen Kündigung auch die oft weniger bekannten und z. T. im Gesetz geradezu versteckt wirkenden Sonderkündigungstatbestände. Typische Fehler bei der Kündigungserklärung werden dargestellt und an Beispielen belegt. Das Seminar bezieht sich auf Wohn- und Gewerberaum.
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Formelle und materielle Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung
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Verteidigungsmöglichkeiten der gekündigten Partei
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Aktuelle Rechtsprechung zum Eigenbedarf
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Hinderung an angemessener wirtschaftlicher Verwertung als Kündigungsgrund
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„Abriss-Kündigung“
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Teilkündigung von Wohnraum
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Kündigungsmöglichkeiten bei Tod des Mieters/der Mieterin
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Sonderfall Werkmietwohnung/Werkdienstwohnung
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Konkrete Handlungstipps für beide Seiten
Wo findet das Seminar statt?
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Telefon: 040 / 75015100
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 30. September 2026 • EZ/ÜF 109,- €
Was kostet die Teilnahme?
- 217 € Referendare/-innen; RAe/-innen, Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung / 2. Saatsexamen
- 325 € Mitglied DAV
- 361 € Nichtmitglied
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
Die ordentliche Kündigung und Sonderkündigungsrechte im Mietrecht
Seminarpaket Dieses Seminar ist Teil eines Seminarpakets: Besuchen Sie auch die anderen Blöcke des Pakets und profitieren Sie von einer rabattierten Teilnahmegebühr!
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Seminarpaket Miet- und WEG-Recht: 3 x 5 Stunden
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