Digital Omnibus: Vollbremsung, Umleitung, Fahrplanwechsel –was von der Vereinfachung der EU-Digitalgesetze übrig bleibt
Neu im Programm!
Online | Montag, 15. März 2027 • 15:00 - 17:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62802-27
Das Online-Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere Fachanwälte und Fachanwältinnen für IT-Recht. Es ist ebenso geeignet für Unternehmensjuristen und Unternehmensjuristinnen, Datenschutzbeauftragte, KI- und Compliance-Verantwortliche, IT-Manager und -Managerinnen sowie andere IT-Verantwortliche.
Die EU wollte ihr Digitalrecht entlasten – herausgekommen sind mehrere Busse, die in sehr unterschiedlichen Geschwindigkeiten unterwegs sind. Der Omnibus zur KI-VO ist am Ziel: Die Änderungsverordnung gilt seit dem 27.07.2026, verschiebt die Pflichten für Hochrisiko-KI auf Dezember 2027 und August 2028 und entschärft die KI-Kompetenzpflicht. Die große Digital-Omnibus-Verordnung zum Datenrecht – DSGVO, ePrivacy und Cookies, Data Act, NIS2 – steht dagegen still: Der Rat fand im Juni 2026 keine qualifizierte Mehrheit, das Parlament wird seine Position kaum vor 2027 beschließen.
Für die Praxis heißt das: Es muss mit zwei Fahrplänen geplant werden. Was in der KI-VO geändert ist, gilt und muss in Governance, Fristenpläne und Verträge einfließen. Was beim Datenrecht verhandelt wird – relativer Personenbezug, KI-Training als berechtigtes Interesse, Cookies in der DSGVO – ist dagegen kein Recht und taugt nicht als Grundlage für Compliance-Entscheidungen. Dazu kommen die deutschen Forderungen, die teils in andere Richtungen gehen als die Wünsche aus Brüssel. Das Seminar sortiert, was gilt, was kommt und was Wunschdenken bleibt.
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Landkarte: KI-Omnibus, Digital-Omnibus-Verordnung, Cybersecurity-Paket und Digital Networks Act – wie die Vorhaben zusammenhängen
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Umgesetzt: Die KI-VO nach der Verordnung (EU) 2026/1744 – neue Fristen, Ausnahmen, KI-Kompetenz, neue Verbote
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Praxisfolgen für die KI-VO: Was in Governance, Fristenpläne und Verträge gehört – und was gestrichen werden kann
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In Verhandlung: Personenbezug und Pseudonymisierung, KI-Training als berechtigtes Interesse, Art. 9 DSGVO, Auskunftsrecht
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Ebenfalls im Paket: Cookies in der DSGVO statt ePrivacy, neue Meldewege, Konsolidierung des EU-Datenrechts im Data Act
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Verfahrensstand und Prognose: Ratsblockade, Berichterstattung im Parlament, Trilogperspektive – womit wann realistisch zu rechnen ist
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Deutsche Forderungen: Bundesrat, BMDS und Koalitionsausschuss – Entlastung für Vereine und KMU, klare Zuständigkeiten
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Nationale Baustelle: BDSG-Novelle, Bündelung der Aufsicht, Beschäftigtendatenschutz – was davon tragfähig ist und was nicht
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 113 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 170 € Mitglied DAV
- 189 € Nichtmitglied
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
In Kooperation mit der Zeitschrift "Computer und Recht"


