Einstweilige Verfügung im Gewerblichen Rechtsschutz
Online | Montag, 12. Mai 2025 • 12:30 - 18:00 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61505-25
Rechtsanwälte/-innen und – soweit forensisch aktiv – auch Patentanwälte/-innen sowie Mitarbeitende in Rechts- und Personalabteilungen
Systematisch, problemorientiert und praxisnah werden die Möglichkeiten und Schwierigkeiten der einstweiligen Verfügung im Gewerblichen Rechtsschutz erläutert und die örtlichen Besonderheiten der OLG-Rechtsprechung dargestellt. Die Teilnehmenden sollten nach Besuch des Seminars imstande sein, unlautere Werbung, Produktnachahmungen, rechtswidrig gekennzeichnete Waren oder auch die Verletzung einer Marke durch eine einstweilige Verfügung wirkungsvoll zu stoppen. In der umgekehrten Parteirolle geht es darum, sich mittels einer Schutzschrift bzw. mit anderen Mitteln gegen einen etwaigen Verfügungsantrag zu wappnen.
-
Erforderlichkeit und Inhalte der Abmahnung
-
Mögliche Verfügungsansprüche: Unterlassung, Auskunft, Sequestrierung
-
Problem Rückruf rechtsverletzender Produkte
-
Verfügungsgrund, Bedeutung des § 12 Abs. 1 UWG, Zentralproblem: Dringlichkeit
-
Örtliche Zuständigkeit, Antragsfassung, Darlegungslast und Glaubhaftmachung
-
Schutzschrift: Wirkung, Kosten
-
Notwendigkeit der Beteiligung der Antragsgegnerin/des Antragsgegners nach der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG zur prozessualen Waffengleichheit
-
Rechtsmittel und Rechtsbehelfe: Beschwerde, Widerspruch, Berufung
-
Abschlussschreiben: Wirkung, Inhalt, Wartefristen, Kosten
-
Vollziehung, Heilung bei Fehlern
-
Schadenersatz bei Aufhebung der Verfügung
-
Unterlassungsvollstreckung, Bestrafungsverfahren
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 200 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assesoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 300 € Mitglieder Anwaltverein
- 300 € Mitglieder GRUR/VPP/epi/INGRES/AIPPI und Patentanwälte/-innen
- 334 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
In Kooperation mit GRUR, VPP, epi, INGRES und Patentanwaltskammer