Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht – Selbststudium

Vielen Dank für Ihr Interesse am Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht. Für den Buchungsprozess laden Sie sich bitte den Fernunterrichtsvertrag nebst Anlagen herunter. Füllen Sie diese aus und schicken sie unterzeichnet an elc@anwaltakademie.de oder mit der Post zurück. Erst wenn wir den Fernunterrichtsvertrag, die Widerrufsbelehrung und die Anmeldung erhalten haben, bekommen Sie die Buchungsbestätigung zusammen mit der Rechnung sowie den Zugangsdaten per E-Mail. Nachdem Sie sich erstmalig in unserem E-Learning Center eingeloggt haben, stehen Ihnen die Lerninhalte für 12 Monate zur Verfügung. Der Fachanwaltslehrgang muss nicht innerhalb eines Kalenderjahres beendet werden. Bitte beachten Sie zudem die gesonderten Nutzungsbedingungen.


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Veranstaltungs-Nr. 42300-24

Wie ist der Lehrgang aufgebaut?

Der Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht umfasst 120 Theoriestunden zzgl. 15 Kausurstunden (in Präsenz).

Die Inhalte für Baustein 5 stehen Ihnen voraussichtlich ab September 2024 zur Verfügung.

Baustein 1
Termine und Referierende:
  • Anspruchsgrundlagen und Anspruchsbeschränkungen – Teil 1 von 2

  • Anspruchsgrundlagen und Anspruchsbeschränkungen – Teil 2 von 2

  • Sachschaden – Teil 1 von 2

  • Sachschaden – Teil 2 von 2

  • ZPO – Teil 1 von 2

  • ZPO – Teil 2 von 2

Ausführliche Inhalte

Anspruchsgrundlagen und Anspruchsbeschränkungen; Zivilprozess; Sachschaden
Haftung nach StVG und BGB, HPflG, Truppenstatut, Verkehrsopferhilfe, 4. KH-Richtlinie, Londoner Abkommen, PflVG, AuslPflVG, Mandatsannahme, Rechtsanwaltsvergütung
Haftungsbeschränkungen, haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität, krankes Versicherungsverhältnis, Mitverursachung, Mitverschulden, Haftungsverteilung
Gerichtliche Zuständigkeit, Vorgreiflichkeit, Strafverfahren, Sach- und Prozessführungsbefugnis, Klageanträge, Feststellungsinteresse, Beweislast, Anscheinsbeweis, Entlastungsbeweis, Sachverständigen-beweis, Zeugenbeweis, Beifahrerrechtsprechung, Verwertung von Polizeiakten, Rechtsmittel, Streitwert, Vergleich, Rechtsschutzversicherung
Fahrzeugschaden, normativer Schadenbegriff, 130 % Rechtsprechung, Verbringungskosten, UPE-Aufschläge, Quotenvorrecht nach § 67 VVG, Totalschaden, Restwert, Umbaukosten, Entsorgung, Neuwagenersatz, Leasingunfall
Amtshaftung, Verkehrssicherungspflicht, Verjährung
Mietwagen, Nutzungsausfall, Abschleppkosten, Standgeld, An- und Abmeldekosten, Transportkosten, Schadenfreiheitsrabatt, Sachverständigenkosten, Regulierungskosten

Baustein 2
Baustein 3
Baustein 4
Baustein 5
Baustein 6
Klausur 1
Klausur 2
Klausur 3

Was kostet die Teilnahme?

  • 1.865 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 1.985 € Mitglieder Anwaltverein
  • 2.185 € Nichtmitglied
  • zzgl. 220 € Gebühr Klausuren

von der Umsatzsteuer befreit

"Schnellbucher-Rabatt": Die ersten 10 Teilnehmenden zahlen nur eine Gebühr von 1.500 EUR (ohne Klausurgebühr) für den kompletten Lehrgang.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Reduzierung im Warenkorb nicht angezeigt wird, sondern erst auf der Rechnung, die wir Ihnen nach der Buchung und dem Eingang des von Ihnen unterschriebenen Fernunterrichtsvertrages zusenden.

Skripte und Videos (digital) • Ratenzahlung möglich

 

Für die Klausuren bieten wir Sammeltermine an, bei denen auch die Klausuren anderer Fachanwaltslehrgänge geschrieben werden. Diese finden in verschiedenen Orten (meist in größeren Städten wie Hamburg, Berlin, Köln, Düsseldorf, Frankfurt a. M. , München, Stuttgart) über das Jahr verteilt statt. Nach Anmeldung zum Lehrgang erhalten Sie eine Übersichtsliste unserer Klausuren, um sich Termine auszusuchen. Sie können diese Klausuren je nach Ihrem Lernstand im Rahmen des Lehrgangs mitschreiben.

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Der „Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht-Online“ ist von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht unter der Zulassungsnummer 5143224v vorläufig zugelassen.

Persönliche Beratung
Hartwig Hümme