Inhalt und Überprüfung von medizinischen Gutachten
Online | Mittwoch, 15. April 2026, 09:00 Uhr bis Donnerstag, 16. April 2026, 15:45 Uhr (10 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62003-26
Das Online-Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die im Sozial- , Medizin- oder Versicherungsrecht tätig sind und sich dabei mit Fragen der Leistungsbeurteilung durch medizinische Sachverständige beschäftige. Es ist insbesondere geeignet für Fachanwälte und Fachanwältinnen in diesen Rechtsgebieten.
Die sozial- oder versicherungsmedizinische Beurteilung des menschlichen Leistungsvermögens im Renten-, Unfall- oder Krankenversicherungsrecht wird von Ärzten und Ärztinnen häufig kontrovers eingeschätzt. Für Richter und Richterinnen sowie Anwälte und Anwältinnen stellt sich die Frage, welcher Beurteilung sie folgen können. Im Seminar werden die Kriterien für eine Überprüfung der medizinischen Beurteilung und die jeweiligen prozessualen Möglichkeiten aus anwaltlicher und richterlicher Sicht dargestellt. Im Vordergrund stehen die im Sozialverwaltungsverfahren und im Sozialgerichtsverfahren bedeutsamen Aspekte. Daneben werden auch ausgewählte Fragen aus dem Medizinrecht und/oder Versicherungsrecht angesprochen.
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Grundregeln für die Einholung und Verwertung von Gutachten
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Formelle Qualitätsanforderungen an Gutachten
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Anwaltliche Maßnahmen vor Beweiserhebung in Abhängigkeit von der jeweiligen Verfahrensordnung (SGG/ZPO/VwGO)
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Methoden zur Überprüfung der medizinischen Beurteilung durch Juristen und Juristinnen
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Anwaltliche Angriffsmittel gegen ungünstige Gutachten
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Probleme bei der neurologischen/psychiatrischen Begutachtung
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Anwesenheit von Begleitpersonen bei der Untersuchung
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Umfang des Fragerechtes an die Sachverständigen
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Leitlinien zur Begutachtung
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Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) und andere moderne Leiden als Begutachtungsproblem
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Prozesstaktische Erwägungen
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Besprechung und Diskussion aktueller Entscheidungen auch aus dem Kreis der Teilnehmenden
jeweils 09:00 bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 255 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 382 € Mitglieder Anwaltverein
- 424 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie