Kranschäden und versicherungsrechtliche Bezüge

Wann findet das Seminar statt?

Online | Mittwoch, 26. November 2025 • 14:00 - 16:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 63551-25

An wen richtet sich das Seminar?

Dieses Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen, insbesondere an Fachanwälte/-innen für Transport- und Speditionsrecht und Versicherungsrecht. Auch für Mitarbeitende von Versicherungen, die in der Vertragsgestaltung, aber auch in der Großschadenregulierung nach Kranumstürzen und Lastabrissen tätig sind, ist das Seminar geeignet.

Worum geht es?

Das Seminar behandelt den häufigen Einsatz von Großkranen (Teleskopkrane, Raupenkrane u. ä.) beim Transport von Schwergut, z. B. bei Montagetätigkeiten. Fahrzeugkrane sind Schlüsselmaschinen, ebenso wie Turmdrehkrane, allerdings für Schwergutbeförderung und unter mobilen Einsatzbedingungen auf dem Baufeld. Erforderlich sind hier Gefährdungsbeurteilungen nach § 3 Abs. 2 BetrSichV und § 2 Abs. 3 i. V. m. Anhang 2 Nr. 10 BaustellV sowie im dualen Arbeitsschutz nach DGUV-Vorschrift 52: „Krane“. Dabei wiederholen sich Einsatzrisiken, wie Baugrundrisiko, Anschlagrisiko, Windrisiko, inneres Betriebsrisiko und andere Fehler beim maschinentechnischen Gebrauch solcher Hebezeuge. Die Folgen sind meistens erheblich, da durch Lastabsturz von Schwergut ganz erhebliche Güterschäden am Hakengut entstehen, wie auch ganz erhebliche Drittschäden durch den Kranumsturz oder Lastabriss.

Was sind die Schwerpunkte?
  • Rechtsnatur des Autokranvertrages nach Frachtrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, kombinerte Miete mit Dienstverschaffung, reine Dienstverträge etc.

  • Abhandlung durch branchenübliche Geschäftsbedingungen (AGB-BSK Kran+Transport 2020)

  • Maschinentechnischer Gebrauch und Gebrauchsrisiko

  • Versicherung, Verkehrshaftung (Schwergut-Hakenlast-Versicherung) und Gebrauchsrisiko in Krafthaftpflicht

  • Verschärfung der Kranbetreiberhaftung seit 2010 – Unterscheidung Transportphase, Rüstphase und Arbeitsphase

  • Mitverschulden bei überschneidenden Verantwortungsbereichen

  • Kranführer als „echter“ Leiharbeitnehmer etc.

 

Wer referiert?

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Altötting

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 87 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 131 € Mitglieder Anwaltverein
  • 145 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Kranschäden und versicherungsrechtliche Bezüge

Persönliche Beratung
Nikola Spychala