Medizinisches Cannabis und GKV-Kostenübernahme

Wann findet das Seminar statt?

Online | Dienstag, 17. November 2026 • 09:00 - 15:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62056-26

An wen richtet sich das Seminar?

Das Online-Seminar richtet sich insbesondere an Fachnwälteinnen und Fachanwälte für Sozialrecht und Medizinrecht.

Worum geht es?

Justiz und Politik begegnen dem Cannabisgesetz (CanG) und dem Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) skeptisch. Im Bundestag werden Änderungen diskutiert, die sich auf Patientinnen und Patienten auswirken werden und für die anwaltliche Praxis relevant sind:

1. Das MedCanG in der politischen Diskussion

Am 8. Oktober 2025 hat das Bundeskabinett einen Regierungsentwurf zur Änderung des MedCanG beschlossen, der die mit der Reform 2024 erreichten Erleichterungen in wichtigen Punkten zurücknehmen soll. Vorgesehen sind insbesondere Restriktionen, insbesondere für Online-Erstkonsultationen sowie ein weitgehendes Verbot des Versandhandels mit Cannabisblüten und -extrakten zugunsten der ausschließlichen Abgabe in der Präsenzapotheke. Das Seminar ordnet den Entwurf rechtlich ein, beleuchtet die Positionen von ABDA und Bundesärztekammer einerseits sowie der Patienten- und Branchenverbände andererseits und diskutiert die Folgen für die Versorgungs- und Telemedizinstrukturen kurzfristig.

2. Aktuelle Rechtsprechung der Landessozialgerichte

Parallel zur politischen Debatte zeichnet sich in der jüngeren Rechtsprechung mehrerer Landessozialgerichte eine restriktive Linie ab: Auch nach der Herauslösung von Cannabis aus dem Betäubungsmittelrecht halten Teile der Sozialgerichtsbarkeit an einem hohen Anforderungsprofil für die Kostenübernahme durch die GKV fest. Was erfordert das für Verfahrensstrategien für Widerspruch, Klage und einstweiligen Rechtsschutz?

3. Die Umsetzung von § 31 Abs. 7 SGB V

Während § 31 Abs. 6 SGB V den allgemeinen Genehmigungsvorbehalt der Krankenkasse für Cannabis-Verordnungen regelt, eröffnet § 31 Abs. 7 SGB V vielen Fachärztinnen und Fachärzten die Möglichkeit, ohne vorherige Zustimmung der Krankenkasse zu deren Lasten verordnen. In der Veranstaltung erfahren Sie, welche Facharztgruppen und Qualifikationen erfasst sind und worauf Ärzteschaft und Patienten zur Minimierung von Regressrisiken achten müssen.

Was sind die Schwerpunkte?
  • Aktuelle Rechtslage zur Verschreibung von Medizinalcannabis zu Lasten der GKV nach den Reformen des § 31 Abs. 6 SGB V sowie nach Inkrafttreten von CanG und MedCanG

  • Genehmigungsvorbehalt nach § 31 Abs. 6 SGB V und genehmigungsfreie Verordnung nach § 31 Abs. 7 SGB V

  • Chancen auf nachträgliche Kostenerstattung bei Kassenpatienten mit Privatrezept-Verordnungen

  • Unterschiedliche Behandlung von Cannabisblüten, Dronabinol und Cannabisextrakten – und prozessuale Reaktionsmöglichkeiten

  • Restriktive Linien der Landessozialgerichte: tragende Argumente und Ansatzpunkte für die Verteidigung des Leistungsanspruchs

  • Telemedizinische Cannabis-Verordnungen – rechtliche Zulässigkeit, drohende Einschränkungen, Dokumentationsanforderungen

  • Strafrechtliche Situation von Patientinnen und Patienten sowie Ärzteschaft beim Anbau oder bei der Beschaffung von Cannabis außerhalb der GKV-Versorgung

Wann findet der Vortrag statt?

09:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:00 - 15:45 Uhr

Wer referiert?

Foto: Prof. Dr. Oliver Tolmein
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Hamburg, Honorarprofessor für Medizinrecht an der Georg-August-Universität Göttingen

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 188 € Referendare/-innen; RAe/-innen, Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung / 2. Saatsexamen
  • 282 € Mitglied DAV
  • 313 € Nichtmitglied

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Medizinisches Cannabis und GKV-Kostenübernahme

Persönliche Beratung
Petra Schrinner