Mitbestimmung des Betriebsrates bei IT-Anwendungen und KI

Wann findet das Seminar statt?

Online | Dienstag, 24. November 2026 • 13:00 - 18:30 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61068-26

An wen richtet sich das Seminar?

Das Online-Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die im Arbeitsrecht tätig sind, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht. Es ist ebenso geeignet für Syndikusrechtsanwälte und Syndikusrechtsanwältinnen sowie Mitarbeitende in Rechtsabteilungen, in der Unternehmensleitung und im Personalbereich, ebenso für Mitglieder in Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen.

Worum geht es?

Die Mitbestimmung von Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen bei Einführung und Anwendung von IT-Systemen erscheint nahezu uferlos: Neben dem Klassiker „§ 87 I Nr. 6 BetrVG“ legen die Bereitstellung der IT aus der Cloud mit kontinuierlichen Updates und die um sich greifende Integration von KI auch viele andere Mitwirkungstatbestände bis hin zur Betriebsänderung i. S. v. § 111 Nr. 4, Nr. 5 BetrVG nahe. Schließlich verwischen die Grenzen zwischen Pflichterfüllung in Datenschutz und Informationssicherheit sowie Mitbestimmung der Kollektivorgane bei der praktischen Umsetzung zusehends. Das stellt Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen vor ein Dilemma: Wie einerseits mit der enormen Dynamik in der technischen Entwicklung umgehen, andererseits aber zugleich die Rechte der Kollektivorgane wahren und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen erfüllen? Ein Lösungsansatz sind dabei Rahmenvereinbarungen, die aber nach herrschender Lesart nicht erzwingbar sein sollen. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen müssen also aus ihrer Sicht entweder „strangulierende“ Forderungen der Kollektivorgane akzeptieren oder aber doch wieder über jedes IT-System einzeln verhandeln. Ob und welche Antworten das Betriebsverfassungsrecht auf diese Herausforderungen bietet – und wann es überhaupt bei KI in welcher Form anwendbar ist – ist Gegenstand des Seminars.

Was sind die Schwerpunkte?
  • IT-Systeme aus der Cloud und KI: Was passiert technisch und was ist relevant für das BetrVG?

  • Mitbestimmungstatbestände und Arbeitgeberpflichten: Was ist im BetrVG zu beachten?

  • Beschäftigtendatenschutz (1): Pauschales Mitbestimmungsrecht bei allen Datenverarbeitungen?

  • Beschäftigtendatenschutz (2): Betriebsvereinbarungen als Rechtsgrundlage für Datenverarbeitungen?

  • Exkurs KI: Welche Auswirkungen hat die KI-Verordnung auf Betriebsvereinbarungen?

  • Praxisbeispiel: Mitbestimmung bei KI-Kompetenz und Kündigung wegen fehlender Kompetenz

  • Rahmen-IT-Betriebsvereinbarungen: Erzwingbar vor der Einigungsstelle oder freiwillig?

  • Umgang mit (täglichen) Updates: Vorabmitbestimmung möglich oder verboten?

  • Informationssicherheit durchsetzen: Wo setzt die Mitbestimmung Grenzen?

Wer referiert?

Foto: Sven Braun
Wirtschaftsjurist, Informatiker, Mönchengladbach
Foto: Sascha Kremer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Mönchengladbach

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 188 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 282 € Mitglied DAV
  • 313 € Nichtmitglied

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Mitbestimmung des Betriebsrates bei IT-Anwendungen und KI

Persönliche Beratung
André Szibele