Nachträge und andere Auftragsänderungen in Planerverträgen mit der öffentlichen Hand

Neu im Programm

Wann findet das Seminar statt?

Online | Donnerstag, 26. November 2026 • 15:00 - 17:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 63957-26

An wen richtet sich das Seminar?

Das Online-Seminar richtet sich an Juristinnen und Juristen, die wissen möchten, wo die Fußangeln liegen, wenn sich in einem Planervertrag, der mit der öffentlichen Hand geschlossen wurde, Änderungen ergeben. Es ist geeignet für die Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO für Fachanwälte und Fachanwältinnen für Vergaberecht.

Worum geht es?

Planer und Planerinnen arbeiten für ganz unterschiedliche Personen oder Institutionen. Wenn sie für die öffentliche Hand arbeiten, gibt es eine ganze Reihe von Sonderregelungen, die beachtet werden müssen. Werden diese Anforderungen nicht beachtet, droht die Nichtigkeit des Vertrages. Deshalb sollten Sie die Grundzüge dieser Regelungen kennen, wenn Sie Büros betreuen, die für die öffentliche Hand tätig sind.

Was sind die Schwerpunkte?
  • Sind die Honorartafeln der HOAI anwendbar –ja oder nein?

  • De-Facto-Vergabe und ihre Folgen

  • Vergaberechtliche Regeln für die Auftragsänderung

Wer referiert?

Foto: Gritt Diercks-Oppler
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht sowie Vergaberecht, Hamburg

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 94 € Referendare/-innen; RAe/-innen, Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung / 2. Saatsexamen
  • 141 € Mitglied DAV
  • 157 € Nichtmitglied

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Nachträge und andere Auftragsänderungen in Planerverträgen mit der öffentlichen Hand

Persönliche Beratung
Stephanie Hackbarth