Neuregelung 2026: Wechsel von der PKV in die GKV – Folgen, Grenzen und Gestaltungsmöglichkeiten nach der Reform
Neu im Programm!
Dieses Seminar ist nicht für Privatpersonen geeignet.
Online | Montag, 23. Februar 2026 • 14:00 - 16:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62008-26
Dieses Online-Seminar richtet sich an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht und Versicherungsrecht sowie spezialisierte Berater und Beraterinnen im Bereich Krankenversicherungsrecht, die ihre Kenntnisse des PKV-GKV-Wechsels auf den aktuellen gesetzlichen Stand bringen und die praktischen Konsequenzen der zum 01.01.2026 in Kraft getretenen Reform vertiefen möchten.
Die umfassende Reform der Vorschriften zum Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist mit Wirkung zum 01.01.2026 in Kraft getreten. Sie adressiert zahlreiche bislang umstrittene oder nicht ausreichend geregelte Konstellationen – darunter das Verhältnis von § 6 Abs. 3a/3b SGB V, die Familienversicherung (§ 10 SGB V) und Rückkehrsituationen aus dem Ausland.
Dieses Seminar vermittelt nicht nur die wesentlichen dogmatischen Grundlagen und Systemzusammenhänge, sondern beleuchtet konkret die Auswirkungen der Reform auf die praktische Beratung und gerichtliche Durchsetzung. Ein zentraler Fokus liegt darauf, ob und wie Versicherte über 55 Jahren unter den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen noch in die GKV wechseln können, welche Fallstricke bestehen und welche Gestaltungsspielräume verbleiben.
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Einführung in die Reform 2026 – Überblick und Systematik: Hintergrund und gesetzgeberische Zielsetzungen; die relevanten Änderungen im Überblick (§ 6 Abs. 3a, § 6 Abs. 3b, § 10 Abs. 1 Satz 8 SGB V); Schnittstellen zu anderen Normen des SGB V
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Vertiefte dogmatische Grundlagen: die Systematik von Versicherungsfreiheit, Versicherungspflicht und Familienversicherung; Bedeutung von Vorversicherungszeiten und Sozialversicherungsprinzipien; unterschiedliche Wechselwege in GKV und ihre rechtlichen Voraussetzungen
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Die Alters-Sperre (§ 6 Abs. 3a SGB V neugefasst): Voraussetzungen und Tatbestandsmerkmale; praktische Fallkonstellationen; der Einfluss von Vorversicherungszeiten; Familienangehörige und Ehegatten – wechselseitige Auswirkungen
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Auslandszeiten (§ 6 Abs. 3b SGB V): Gleichstellung ausländischer gesetzlicher Krankenversicherungen; Rückkehrfälle und ihre Bewertung; Abgrenzung zu früherer Rechtsprechung
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Familienversicherung (§ 10 SGB V) und der neue Ausschluss: Einführung des Satzes 8 und seine Bedeutung; der Umgang mit Teilrenten-Gestaltungen; Übergangsfälle und Übergangsregeln
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Rückwirkungsfragen, Versicherungsfall- und Leistungsfallprinzip: Geltungsbeginn der Reform und Bedeutung für laufende Verfahren; prospektive Anwendung vs. echte/unechte Rückwirkung; relevante Rechtsprechung (u. a. Urteile zu Versicherungs-/Leistungsfallprinzipien)
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Gestaltungsmöglichkeiten nach der Reform: konkrete Strategien für ü55-Versicherte (z. B. Nutzung von Vorversicherungszeiten, Familienversicherung, Auslandszeiten); Risiken und Haftungsfragen der Beratung; Bedeutung für Verträge, Mandantenschreiben, Kassenwechselprozesse
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Rechtsprechungsupdate und Ausblick: erwartbare Entwicklungen in der Rechtsprechung; politisch-gesetzgeberische Perspektiven
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 91 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 136 € Mitglieder Anwaltverein
- 152 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie


