Online-Vortrag im Selbststudium: Schnittstellen von Insolvenz und Gesellschaftsrecht – Teil 2: Gesellschafterhaftung und Anfechtungsansprüche

Dieser Vortrag wurde 2025 neu aufgenommen und kann daher für die Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO noch einmal gebucht werden.
Den Vortrag können Sie jederzeit buchen, der Zugang steht Ihnen anschließend für 3 Monate zur Verfügung.

2,5 Fortbildungsstunden

Online | Mittwoch, 01. Januar 2025, 00:01 Uhr bis Mittwoch, 31. Dezember 2025, 23:59 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 81798-25

An wen richtet sich das Seminar?

Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Insolvenzrecht sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht, Berater/-innen von juristischen Personen und deren Organen sowie Personenhandelsgesellschaften

Worum geht es?

Im zweiten Teil richtet sich der Fokus auf die spezifischen Haftungsregelungen für Gesellschafter, insbesondere die Verantwortung der Kommanditisten in der Insolvenz der Gesellschaft. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Behandlung und Anfechtung der Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen sowie auf Forderungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich gleichstehen.

Dieser Teil behandelt zudem die Haftung der Gesellschaftsorgane in Eigenverwaltungsverfahren und beleuchtet die rechtlichen Herausforderungen bei der Fortführung von Gesellschaften im Insolvenzplanverfahren. Weitere relevante Anfechtungsfragen, etwa bei Drittzahlungen der Leitungsorgane oder Ausschüttungen von Scheingewinnen, zeigen die vielfältigen Risiken und die Notwendigkeit präziser rechtlicher Kenntnis. So werden die Grundlagen vermittelt, wie sich Gesellschaftsorgane in der Krise rechtskonform verhalten und wie Anfechtungen von Transaktionen im Vorfeld einer Insolvenz vorzunehmen sind.

Was sind die Schwerpunkte?
  • Anfechtung der Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen

  • Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem Gesellschafterdarlehen wirtschaftlich entsprechen.

  • Bestimmung einer einem Gesellschafterdarlehen gleichgestellten Forderung

  • Erstattungspflicht der Geschäftsleitung im Fall der Rückgewähr des gesicherten Darlehens eines Dritten durch die Gesellschaft

  • Anfechtung von Drittzahlungen der Leitungsorgane

  • Abgrenzung von Bereicherungsansprüchen und Anfechtungsansprüchen nach der Ausschüttung von Scheingewinnen usw.

  • Haftung der Gesellschaftsorgane in der Eigenverwaltung

  • Haftung bei Firmenfortführung und Eigenverwaltung

  • Fortsetzung von Gesellschaften im Insolvenzplanverfahren

Wer referiert?

Richter am BGH, Karlsruhe

Was kostet die Bearbeitung?

  • 87 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 131 € Mitglieder Anwaltverein
  • 145 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download

Online-Vortrag im Selbststudium: Schnittstellen von Insolvenz und Gesellschaftsrecht – Teil 2: Gesellschafterhaftung und Anfechtungsansprüche

Werden oft zusammen gebucht

Persönliche Beratung
Hartwig Hümme