Praxis der Zulieferverträge
Neu im Programm!
Online | Donnerstag, 25. Juni 2026 • 10:00 - 16:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 63804-26
Das Online-Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die im Handelsrecht tätig sind, insbesondere an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Internationales Wirtschaftsrecht bzw. für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie an Unternehmensjuristen und Unternehmensjuristinnen.
Moderne Industrien zeichnen sich durch mehr oder weniger komplexe internationale Zulieferketten aus. Zulieferer haben in Deutschland erheblichen Anteil an der volkswirtschaftlichen Wertschöpfung. Entsprechend groß ist die Bedeutung der Zulieferbranche im Wirtschaftsrecht. Das gilt sowohl in der Vertragsgestaltung als auch im Konfliktfall. Das Seminar soll die Teilnehmenden mit wichtigen und praxisrelevanten Rechtsfragen im Zusammenhang mit Zulieferverträgen vertraut machen.
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Vertragsgestaltungspraxis am Beispiel des Automotive-Sektors: Anfrage („RFQ“), Angebot („Quote“), Rahmenverträge („Nomination Letter“/“langfristige Einkaufsverträge“/“Purchase Order“), Einzelabrufe („Call-Offs“) usw., und ihre jeweilige zivilrechtliche Einordnung
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Typische Elemente von Zulieferverträgen (insbesondere Entwicklungs- und Serienlieferverträge)
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Anwendbares Recht bei grenzüberschreitenden Lieferverträgen
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Laufzeitprobleme, Kündigungsmöglichkeiten
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Preisanpassungsmechanismen
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Gewährleistungsregime
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Lieferstopps
10:00 bis 12:45 Uhr und 14:00 bis 16:45 Uhr
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 182 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 273 € Mitglieder Anwaltverein
- 303 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie