Seminarpaket Arbeitsrecht: 3 x 5 Stunden

Wann findet das Seminar statt?

Bremen | Donnerstag, 19. September 2024, 14:30 Uhr bis Freitag, 20. September 2024, 20:00 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71054-24

An wen richtet sich das Seminar?

Die Veranstaltung ist für Anwälte/-innen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (drei Blöcke à 5 Stunden) und findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.

Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: Verhandlungsstrategien im Arbeitsrecht

    Donnerstag, 19. September 2024 • 14:30 - 20:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter/-innen sowie Rechtsanwälte/-innen und Justiziare/-innen, die arbeitsrechtliche Verhandlungen führen, insbesondere an Fachanwälte/-innen für Arbeitsrecht.

    Worum geht es?

    Auf der Basis der Verhandlungsobjekte, die sich in der täglichen arbeitsrechtlichen Praxis finden, wird die Struktur dargestellt, die allen erfolgreichen Verhandlungen zugrunde liegt.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Verhandlung als Konfliktlösungsmethode

    • Verhandlungsobjekte im Arbeitsrecht und deren rechtliche Grundlagen

    • Struktur einer Verhandlung mit den wesentliche Phasen

    • Wie können Sie die Positionen richtig darstellen und die Interessen klären?

    • Wahrnehmung und Kommunikation

    • Die Art der Frage bestimmt den Gesprächsverlauf – Darstellung der unterschiedlichen Fragetechniken

    • Aktives Zuhören und welche Fehler Sie dabei vermeiden sollten

    • Verschiedene Kreativitätstechniken zur Gewinnung von Optionen – Bewertung von Alternativen

    • Ziel: erfolgreiches Verhandlungsergebnis rechtssicher vereinbaren

    • Kurzdarstellung des Harvard-Konzepts

    Wer referiert?

    Foto: Dr. Knut Müller
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht, München
  • Block 2: Neue Hürden beim Entgelt ohne Arbeit

    Freitag, 20. September 2024 • 08:00 - 13:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an im Arbeitsrecht tätige Rechtsanwälte/-innen, insbesondere an Fachanwälte/-innen für Arbeitsrecht sowie Unternehmensjuristen/-innen und Mitarbeitende von Personal- und Rechtsabteilungen, die über arbeitsrechtliche Kenntnisse verfügen.

    Worum geht es?

    Das Leistungsstörungsrecht ist aktuell im Fluss. Aktuelle Entwicklungen (z. B. Pandemie, Energiekrise) stellen die Praxis vor neue Herausforderungen. Die hierzu entwickelten Lösungsmöglichkeiten werden aus Sicht der arbeitsgerichtlichen Praxis vorgestellt, ebenso wie aktuelle Rechtsprechungsentwicklungen.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Leistungsstörung Arbeitsunfähigkeit: Einheit des Verhinderungsfalls, Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen/neue digitale AUB, Monokausalität

    • Leistungsstörung krisenbedingter Arbeitsausfall: Sonderregelungen im Infektionsschutzgesetz und Konkurrenzverhältnis, Einschränkung der Betriebsrisikolehre bei gesamtgesellschaftlichen Krisen

    • Leistungsstörung Annahmeverzug: Leistungsfähigkeit/Leistungswille/Freistellungen, anderweitiger Erwerb

    Wer referiert?

    Richter am ArbG, Köln
  • Block 3: Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das BEM

    Freitag, 20. September 2024 • 14:30 - 20:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an im Arbeitsrecht tätige Rechtsanwälte/-innen, insbesondere an Fachanwälte/-innen für Arbeitsrecht.

    Worum geht es?

    In den Beratungen der Mandantschaft – ob Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite – tauchen viele Fragen auf, wenn es in den Bereich der Arbeitsunfähigkeit und des Betrieblichen Eingliederungsmanagements geht.

    Manche Fragen sind eher grundlegender Natur, z. B.: Wann schließe ich das BEM ab? Wie oft muss ich das BEM anbieten? Müssen Mitarbeitende zum BEM kommen, wenn sie noch krank sind? Andere Fragen gehen wiederum sehr ins Detail, wenn Einzelfälle besprochen werden. Es gibt also ein paar Klassiker, aber auch immer wieder neue spezifische Fragen rund um das BEM. Nach nunmehr 20 Jahren ist den meisten die Grundstruktur des BEM geläufig. Daher werden in diesem Seminar die spezifischen Fragen der Mandantschaft diskutiert und die Antworten in kompakter Form dargestellt.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Verfahrensfragen: u. a. BEM während Aussteuerung, während einer EM-Rente, während eines Krankenhausaufenthalts? BEM für leitende Angestellte und Teilzeitkräfte? BEM-Gespräch außerhalb der Arbeitszeit? Folgen einer nicht rechtzeitigen Einladung? Einladung per Mail?

    • Anschreiben des AG: Pflichtinhalte, Zustellungsfragen, und Übersetzungsproblematiken?

    • Datenschutz und Dokumentation: digitale Durchführung, Datenschutzerklärung, Einsichtsrechte in das Protokoll, Dokumentation des BEM, Informationsrechte für Führungskräfte, Verwendung der Daten im Kündigungsschutzprozess, Vertrauensperson und deren Verschwiegenheitserklärungen

    • Arbeitsunfähigkeit: Anzweifeln der AU-Bescheinigung, Beweis(last)fragen, insbesondere die Rechtsprechung zur Fortsetzungserkrankung und zur Einheit des Verhinderungsfalls

    • Stufenweise Wiedereingliederung: Verweigerungsrechte, Besonderheiten bei privat Krankenversicherten, etwaige Durchführung im Homeoffice

    • Anspruch auf Maßnahmen im BEM: Arbeitnehmeransprüche, Umsetzung und Abwehr etwaiger Ansprüche, insbesondere Anspruch auf Homeoffice, Befristungsfragen, Zumutbarkeitsproblematiken, Stellenwert von ärztlichen Attesten von Haus-, Fach-, Betriebsärzten oder Reha-Ärzten, Verkürzung der AU-Bescheinigung

    • Kostenträger: Beteiligung der Kostenträger, Antragstellung, Fristen, finanzielle Absicherung

    • Führungskräfte im BEM: Welche Rolle hat die Führungskraft vor, während und nach dem BEM? Was darf die Führungskraft alles erfahren?

    • Übergang in Erwerbsminderungs- oder Altersrente: Wie kann ich die Mitarbeitenden beim Erhalt einer Rente unterstützen? Können Mitarbeitende in die Rente gezwungen werden?

    • Beendigung des BEM: Wie lange halte ich das BEM offen? Wann beende ich ein BEM? Darf ich das BEM beenden, auch wenn der/die BEM Berechtigte nicht will? Wo und wie lange archiviere ich eine BEM-Akte? Was muss ich bei einer krankheitsbedingten Kündigung nachweisen?

    Wer referiert?

    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht, zertifizierte Mediatorin BM ®, München

Wer referiert?

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht, zertifizierte Mediatorin BM ®, München
Richter am ArbG, Köln
Foto: Dr. Knut Müller
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht, München

Wo findet das Seminar statt?

ACHAT Hotel Bremen City, Birkenstr. 15, 28195 Bremen
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Telefon: 0421 / 517250
Exklusiv für Teilnehmende

begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 22. August 2024 mit Stichwort "DAA" unter Reservierung39@achat-hotels.com • EZ/ÜF 119,00 €

Was kostet die Teilnahme?

  • 432 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 648 € Mitglieder Anwaltverein
  • 720 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Persönliche Beratung
André Szibele