Seminarpaket Arbeitsrecht: 3 x 5 Stunden

Wann findet das Seminar statt?

Hamburg | Donnerstag, 28. November 2024, 08:00 Uhr bis Freitag, 29. November 2024, 13:30 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71065-24

An wen richtet sich das Seminar?

Die Veranstaltung ist für Anwälte/-innen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (drei Blöcke à 5 Stunden) und findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.

Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: HR zwischen Arbeitsrecht und Datenschutz

    Donnerstag, 28. November 2024 • 08:00 - 13:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an im Arbeitsrecht tätige Rechtsanwälte/-innen, insbesondere an Fachanwälte/-innen für Arbeitsrecht sowie Juristen/-innen aus Rechts- und Personalabteilungen.

    Worum geht es?

    Der Datenschutz hat theoretisch seit Jahrzehnten die Abläufe in den Personalabteilungen geprägt – praktisch wurde der Datenschutz im HR stiefmütterlich behandelt. Das kann sich heutzutage kein Unternehmen mehr leisten. Nicht nur, weil die DSGVO vor über 5 Jahren Geltung erlangt hat und mit erheblichen Bußgeldern droht, sondern auch, weil nahezu alle Prozesse digitalisiert sind und die Vernachlässigung der Datensicherheit zu einem IT-Super-GAU im Unternehmen führen kann. 2024 wird dazu die KI-Verordnung die Bühne betreten und erhebliche Auswirkungen auf moderne, digitale Recruiting- und Personalmanagementverfahren mit sich bringen. Zeit, sich näher mit diesen spannenden Themen zu befassen!

    Was sind die Schwerpunkte?
    • DSGVO-Basics

    • Aktuelle Rechtsprechung des EuGH mit datenschutz- und arbeitsrechtlichen Bezügen

    • Betriebsvereinbarungen unter der DSGVO

    • Die KI-Verordnung & ihre Auswirkungen auf HR-Prozesse

    • Recruitingprozesse

    • Das Beschäftigtenverhältnis

    • Auskunftsanspruch als Angriffsmittel

    • Datenübermittlung im Konzern

    • Datenübermittlung in Drittstaaten

    Wer referiert?

    Rechtsanwältin, Hamburg
  • Block 2: Arbeitsrechtliche Betrachtung agiler Arbeitsmethoden

    Donnerstag, 28. November 2024 • 14:30 - 20:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Arbeitsrecht

    Worum geht es?

    Die Einführung agiler Arbeitsmethoden ist derzeit in aller Munde. Dies betrifft nicht nur Unternehmen der IT- Branche, sondern alle. Die arbeitsrechtlichen Auswirkungen sind groß. Die betrifft insbesondere den Umgang des Weisungsrechts und die notwendige Abstimmung mit dem Betriebsrat, bevor agile Arbeitsmethoden in Betrieben umgesetzt werden können.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Agile Arbeit und Direktionsrecht

    • Auswirkungen agiler Arbeitsmethoden auf die variable Vergütung

    • Auswirkungen agiler Arbeitsmethoden auf die Arbeitszeit

    • Agile Arbeit und Gruppenarbeit gem. § 87 Abs. 1 Nr. 13 BetrVG

    • Agile Arbeitsmethoden und Arbeitszeitgestaltung gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

    • Agile Arbeit als Ordnung des Betriebes gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

    • Einführung agiler Arbeitsmethoden als Betriebsänderung nach § 111 S. 3 Nr. 4, Nr. 5 BetrVG

    • Auswirkung agiler Arbeitsmethoden auf die tarifliche Eingruppierung

    • Analyse erster Rechtsprechung zu agiler Arbeit

    Wer referiert?

    Foto: Dr. Knut Müller
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht, München
  • Block 3: Rund um die Kündigung – alles was vor, bei und nach Vertragsbeendigungen wichtig ist

    Freitag, 29. November 2024 • 08:00 - 13:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an (Syndikus-)Anwälte/-innen, Personaler/-innen und Führungskräfte, die mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen befasst sind, insbesondere an Fachanwälte/-innen für Arbeitsrecht.

    Worum geht es?

    Bei Seminaren zum Thema Kündigung liegt der Schwerpunkt meist im materiellen Kündigungsschutzrecht. Dieses Seminar hingegen befasst sich mit all den Fragen, die sich vor, bei und nach Ausspruch einer Kündigung stellen und nicht die Begründetheit der Kündigung nach § 1 KSchG betreffen. So gilt es im Rahmen der Vorbereitung der Kündigung bereits eine Reihe formeller Fragen beispielsweise zur Vertretung/Bevollmächtigung, zum Zugang oder zur Schriftform zu klären. Außerdem ist die Anwendbarkeit des KSchG zu prüfen. Das Seminar vermittelt Ihnen das dafür notwenige Rüstzeug und behandelt außerdem z. B. die Grenzen von „Kündigungen außerhalb des KSchG“ einschließlich der Anforderungen an Betriebsratsanhörungen in diesen Fällen sowie die Gewährung von Urlaub bei Kündigungsausspruch. Gegenstand des Seminars sind darüber hinaus die Zurückweisung von einseitig empfangsbedürftigen Willenserklärungen nach § 174 BGB, die Klagefristen einschließlich nachträglicher Klagezulassung und die Themen Arbeitsunfähigkeit, Weiterbeschäftigungsantrag und insbesondere Annahmeverzugslohn (Stichwort: böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs). Auch der Abschluss von Vergleichen oder – vor Ausspruch einer Kündigung – von Aufhebungsverträgen sind wichtige Themen „rund um die Kündigung“, die in diesem Seminar angesprochen werden.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Formfragen vor/bei Kündigungsausspruch (Schriftform, Zugang, Vertretung und Zurückweisung nach § 174 BGB)

    • Anwendbarkeit des KSchG (Kleinbetrieb und Wartezeit), Betriebsratsanhörung und materiellrechtliche Voraussetzungen von Kündigungen außerhalb des KSchG, einschließlich EuGH-Rechtsprechung

    • Urlaubsgewährung bei Kündigungsausspruch

    • Arbeitsunfähigkeit bei Kündigung

    • Klageverzicht (Voraussetzung: Kompensation)

    • Klagefristen und nachträgliche Klagezulassung

    • Weiterbeschäftigungsantrag: Chancen, Risiken, Abwehrmöglichkeiten sowie Vollstreckung, Urlaub, Krankheit und Zeugnis bei Weiterbeschäftigung

    • Annahmeverzugslohn, böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs

    • Gebot des fairen Verhandelns bei Aufhebungsverträgen

    • Formelles zum Vergleichsschluss

    Wer referiert?

    Foto: Dr. Kathrin Schulze Zumkley
    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Gütersloh

Wer referiert?

Rechtsanwältin, Hamburg
Foto: Dr. Knut Müller
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht, München
Foto: Dr. Kathrin Schulze Zumkley
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Gütersloh

Wo findet das Seminar statt?

InterCity Hotel Hamburg Hauptbahnhof, Glockengießerwall 14/15, 20095 Hamburg
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Telefon: 040 / 248700
Exklusiv für Teilnehmende

begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 30. Oktober 2024 • EZ/ÜF 195,- €

Was kostet die Teilnahme?

  • 432 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 648 € Mitglieder Anwaltverein
  • 720 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Seminarpaket Arbeitsrecht: 3 x 5 Stunden

Persönliche Beratung
André Szibele