Seminarpaket Arbeitsrecht: 3 x 5 Stunden
Hamburg | Donnerstag, 20. März 2025, 08:00 Uhr bis Freitag, 21. März 2025, 13:30 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71003-25
Die Veranstaltung ist für Anwälte/-innen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (drei Blöcke à 5 Stunden) und findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.
- Block 1: Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträge – aktuelle Rechtsfragen
Donnerstag, 20. März 2025 • 08:00 - 13:30 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Rechtsanwälte/-innen, Personalleiter/-innen, Unternehmensvertreter/-innen, Verbandsvertreter/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Arbeitsrecht
Worum geht es? Das Seminar konzentriert sich auf Spezialfragen rund um die Arbeitnehmerüberlassung, insbesondere werden praxisrelevante Abgrenzungsthematiken diskutiert. Anhand von aktueller Rechtsprechung werden unterschiedliche arbeitsrechtliche Konstellationen dargestellt.
Was sind die Schwerpunkte? -
Neuregelungen AÜG
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Abgrenzung Werkverträge
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Equal Pay
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Störfälle
Wer referiert?
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Internationales Wirtschaftsrecht, Köln -
- Block 2: Schwerpunkte und neueste Entwicklungen im Betriebsverfassungsrecht
Donnerstag, 20. März 2025 • 14:30 - 20:00 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen oder Mitarbeitende in einer Rechts- oder Personalabteilung, insbesondere an Fachanwälte/-innen für Arbeitsrecht sowie Inhouse-Juristen/-innen bzw. Syndikusrechtsanwälte/-innen.
Worum geht es? Auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung stellt das Seminar ausgewählte Themen im
Betriebsverfassungsrecht dar. Schwerpunkte sind dabei die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten gemäß § 87 Abs. 1 BetrVG und bei personellen Einzelmaßnahmen gemäß § 99 BetrVG. Dazu, aber auch bezogen auf weitere Kernbereiche des Betriebsverfassungsgesetzes, wird zu aktueller Rechtsprechung vorgetragen und es werden taktische Hinweise in besonderen Problemlagen gegeben. Die Inhalte werden im Gespräch mit den Teilnehmenden auf Basis aktueller Entscheidungen und mit Fallbeispielen aus der beruflichen Praxis gemeinsam erarbeitet.
Was sind die Schwerpunkte? -
Geschäftsführung des Betriebsrats
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Kosten des Betriebsrats
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Betriebsvereinbarungen
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Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
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Beteiligung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen
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Mitbestimmung bei Kündigungen und Betriebsänderungen
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Einigungsstellenverfahren
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- Block 3: Sucht im Arbeitsverhältnis
Freitag, 21. März 2025 • 08:00 - 13:30 Uhr
Neu im Programm!
An wen richtet sich das Seminar? Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen, Syndikusanwälte/-innen, Mitarbeitende in Rechts- und/oder Personalabteilungen sowie insbesondere an Fachanwälte/-innen für Arbeitsrecht.
Worum geht es? Trinken, Dampfen, Gamen – das Suchtrisiko von Millionen Beschäftigten hat gravierende Folgen für Betroffene und Arbeitgeber. Wie der Gesundheitsreport 2019 der DAK bereits zeigte, ist der Krankenstand bei den betroffenen Erwerbstätigen doppelt so hoch. Ferner sind sie häufig unkonzentrierter im Job oder kommen zu spät zur Arbeit. Das Seminar gibt einen Überblick über die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen, die im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Drogen sowohl aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmersicht zu beachten sind.
Was sind die Schwerpunkte? -
Suchtmittel am Arbeitsplatz – was ist erlaubt und was ist verboten?
Ausdrückliche Suchtmittelverbote, ungeschriebene Suchtmittelverbote, Auswirkungen der Canabis-Legalisierung auf den Arbeitsplatz, Suchtmittelkonsum außerhalb der Arbeitszeit, stoffungebundene Fehlverhalten
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Einführung von Suchtmittelverboten im Betrieb
Erfüllung arbeitgeberseitiger Schutzpflichten, Zulässigkeit absoluter Suchtmittelverbote, arbeitsrechtliche Gestaltungsmittel, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
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Feststellung des Missbrauchs bzw. einer Abhängigkeit von Suchtmitteln
a) beim Bewerbungsverfahren: Fragerecht des Arbeitgebers, Offenbarungspflicht des Stellenbewerbers, ärztliche Einstellungsuntersuchungen
b) während des laufenden Arbeitsverhältnisses: ausdrückliche Untersuchungspflichten, allgemeine Untersuchungspflicht, Mitwirkungspflicht bei bestehender Untersuchungspflicht, Suchtmittelkontrollen im Arbeitsverhältnis-
Rechtsfolgen eines Missbrauchs bzw. einer Abhängigkeit von Suchtmitteln
Beschäftigungsverbot, Verlust des Vergütungsanspruchs, Schadenersatzansprüche, Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements, Unterbreitung von Therapieangeboten/Aufforderung zur Therapie: 5 Stufen-Plan, kündigungsrechtliche Konsequenzen: Abgrenzung personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigung
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Eckpunkte einer BV-Sucht und die Mitbestimmung der Interessenvertretung
Wer referiert?
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht, zertifizierte Mediatorin BM ®, München -
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
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Telefon: 040 / 391900
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 19. Februar 2025 • EZ/ÜF 144,- €
Was kostet die Teilnahme?
- 461 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 692 € Mitglieder Anwaltverein
- 768 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie