Seminarpaket Erbrecht: 3 x 5 Stunden
Online | Dienstag, 29. September 2026, 10:00 Uhr bis Donnerstag, 01. Oktober 2026, 16:45 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71354-26_ONL
Die Veranstaltung im Erbrecht ist für Anwälte und Anwältinnen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (drei Blöcke à 5 Stunden) und findet an drei aufeinanderfolgenden Tagen statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.
- Block 1: Aktuelle Rechtsprechung zum Erbrecht
Dienstag, 29. September 2026 • 10:00 - 16:45 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Das Online-Seminar richtet sich an alle im Erbrecht tätigen Praktiker und Praktikerinnen sowie Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen mit erbrechtlichem Schwerpunkt. Es ist insbesondere geeignet für Fachanwälte und Fachanwältinnen für Erbrecht.
Worum geht es? Das Seminar behandelt die aktuelle Rechtsprechung zum Erb- und Nachlassrecht. Sie wird im Gesamtzusammenhang mit der einschlägigen Teilmaterie erläutert sowie in praxisrelevanten Fällen didaktisch aufbereitet und anschaulich gemacht. Einzelne Bereiche werden vertieft dargestellt. Die Auswahl der zu besprechenden Entscheidungen orientiert sich ganz gezielt an den Erfordernissen der anwaltlichen und notariellen Praxis. Es wird dabei stets darauf eingegangen, welche konkreten Folgen die besprochene Rechtsprechung auf die anwaltliche/notarielle Praxis besitzt.
Was sind die Schwerpunkte? -
Pflichtteil
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Verfügung von Todes wegen
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Ansprüche aus §§ 2287, 2288 BGB
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Verfahrensrecht und Zwangsvollstreckung
Wann finden die Vorträge statt? 10:00 bis 12:45 Uhr und 14:00 bis 16:45 Uhr
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- Block 2: Wenn der letzte Wille wankt – die Anfechtung im Erbrecht
Mittwoch, 30. September 2026 • 10:00 - 16:45 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Das Online-Seminar richtet sich an alle im Erbrecht tätigen Praktiker und Praktikerinnen sowie Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen mit erbrechtlichem Schwerpunkt. Es ist insbesondere geeignet für Fachanwälte und Fachanwältinnen für Erbrecht.
Worum geht es? Im Streit um den letzten Willen geht es häufig um Anfechtung von Testament, Erbvertrag aber auch um Erbschaftsanfall oder Ausschlagung. Die Veranstaltung bietet eine systematische, praxisorientierte und zugleich wissenschaftlich fundierte Darstellung der Anfechtungstatbestände im Erbrecht – vom fehlerhaften Testament bis hin zu Fehlvorstellungen des Erben bei Annahme oder Ausschlagung. Im Mittelpunkt stehen die dogmatischen Grundlagen (§§ 2078–2085, 119 ff., 1954 BGB), die aktuelle Rechtsprechung insbesondere des BGH, typische Mandatskonstellationen sowie strategische Überlegungen im praktischen Umgang mit Anfechtungssituationen und Fristen. Gleichzeitig wird die Abgrenzung zu Widerruf und Auslegung letztwilliger Verfügungen sowie Folgen und Risiken verschiedener Vorgehensweisen vertieft. Ein besonderer Fokus liegt auf der Anfechtungsmöglichkeit nach § 2079 BGB bei Hinzutreten neuer Pflichtteilsberechtigter.
Was sind die Schwerpunkte? -
Anfechtung von Testamenten und Erbverträgen
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Anfechtungsgründe nach §§ 2078 ff. BGB: Inhalts- und Erklärungsirrtum; Motiv- und Eigenschaftsirrtum; Übergehung von Pflichtteilsberechtigten; Drohung und widerrechtliche Einflussnahme
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Überblick zu Fristen, Formanforderungen und Anfechtungsberechtigung
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Anfechtung– Besonderheiten und Rechtsfolgen
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Anfechtungsberechtigung und Schutzwürdigkeit
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Darlegungs- und Beweislast bzw. Feststellungslast
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Taktische Erwägungen im Erbstreit
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Vermeidung von Anfechtungen durch sorgfältige und vorausschauende Testamentsgestaltung
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Abgrenzung: Anfechtung – Widerruf – Auslegung
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Verhältnis zu Widerruf, Auslegung und ergänzender Auslegung
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Unterschiede zwischen Willensmängeln und Gestaltungsrechten zu Lebzeiten
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Vorrang und Nachrang von Auslegung und Anfechtung
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Wann ist eine ergänzende Auslegung statt einer Anfechtung sinnvoll oder notwendig?
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Strategische Überlegungen bei unklaren oder widersprüchlichen Verfügungen
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Anfechtung der Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft (§ 1954 BGB)
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Voraussetzungen, Fristen und Zugang der Anfechtungserklärung
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Typische Irrtumsfälle: Überschuldung, Fehlvorstellungen über Nachlasswerte, Unkenntnis vom Erbenstatus
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Abgrenzung zwischen Anfechtung und Wiedereinsetzung
Wann finden die Vorträge statt? 10:00 bis 12:45 Uhr und 14:00 bis 16:45 Uhr
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- Block 3: Auskunftspflichten und Informationsansprüche im Erb- und Pflichtteilsrecht
Donnerstag, 01. Oktober 2026 • 10:00 - 16:45 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Das Online-Seminar richtet sich an erbrechtliche Praktiker und Praktikerinnen, insbesondere Fachanwälte und Fachanwältinnen für Erbrecht.
Worum geht es? Auskunftsansprüche sind bei der Bearbeitung erbrechtlicher Mandate von zentraler Wichtigkeit, jedoch mit vielen formellen und materiellen Fragestellungen behaftet. Anhand praktischer Fälle werden diese Fragestellungen dargestellt und gelöst.
Was sind die Schwerpunkte? -
Auskünfte von Behörden, Gerichten und Privaten
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Beschaffung eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses
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Einsicht in die Nachlassakten und Betreuungsakten, ins Grundbuch sowie in die Grundakten, ins Handelsregister nebst den Handelsregisterakten
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Prozessuale Vorlageansprüche
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Die gesetzlich geregelten Auskunftsansprüche im Erb- und Pflichtteilsrecht
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Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten im Besonderen
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Die Wertermittlungsansprüche im Erb- und Pflichtteilsrecht
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Familienrechtliche Auskunftsansprüche mit Bezug zum Erbrecht
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Die richterrechtlich entwickelten Auskunftsansprüche
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Allgemeine zivilrechtliche Auskunftsansprüche mit Bezug zum Erbrecht
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Die Stufenklage
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Die Vollstreckung eines umfassenden Auskunftsurteils
Wann finden die Vorträge statt? 10:00 bis 12:45 Uhr und 14:00 bis 16:45 Uhr
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Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 454 € Referendare/-innen; RAe/-innen, Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung / 2. Saatsexamen
- 680 € Mitglied DAV
- 756 € Nichtmitglied
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie


