Seminarpaket Familienrecht: 3 x 5 Stunden

Wann findet das Seminar statt?

Frankfurt a. M. | Donnerstag, 15. Mai 2025, 08:00 Uhr bis Freitag, 16. Mai 2025, 14:30 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71211-25

An wen richtet sich das Seminar?

Die Veranstaltung ist für Anwälte/-innen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten.

Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (drei Blöcke à 5 Stunden) und findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.

Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: Stalking und häusliche Gewalt aus familiengerichtlicher Sicht, Auswirkungen von häuslicher Gewalt auf Kindschaftsverfahren

    Donnerstag, 15. Mai 2025 • 08:00 - 13:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Im Familienrecht tätige Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Familienrecht

    Worum geht es?

    Die Istanbul-Konvention beinhaltet geltende Vorgaben für familiengerichtliche Verfahren im Kontext von häuslicher Gewalt. Vor dem Hintergrund dieser Vorgaben sollen die besonderen Anforderungen an Gewaltschutzverfahren und Kindschaftssachen erörtert werden. Notwendige Schutzmaßnahmen für von Gewalt betroffene Elternteile bei Wohnungszuweisung, Verfahren der elterlichen Sorge und Umgangsverfahren werden anhand von Fallbeispielen dargestellt und Strategien für einen am Kindeswohl orientierten effektiven Schutz aufgezeigt.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Familienrechtliche Aspekte bei Gewalt in der Familie

    • Vorgaben der Istanbul-Konvention für das deutsche Familienrecht (insbesondere Risikoanalyse, opferzentrierter Gewaltschutz, Täterprogramme)

    • Gewaltschutzgesetz

    • Regelungen zur (Ehe-)Wohnungszuweisung

    • Kindschaftsrechtliche Regelungen (Sorgerecht und Umgang)

    • Strategien der anwaltlichen Beratung unter Einschluss verfahrensrechtliche und materieller Regelungen

    Wer referiert?

    Richterin am AG, Oberhausen
  • Block 2: Familien- und erbrechtliche Vertragsgestaltungen für Unternehmer/-innen

    Donnerstag, 15. Mai 2025 • 14:30 - 20:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Familienrecht und Erbrecht

    Worum geht es?

    Vertragsgestaltungen mit Unternehmensbezug sind in der Praxis in aller Regel anspruchsvoll. Bei Vertragsgestaltungen für Unternehmen denken sowohl Unternehmer/-innen als auch Rechtspraktiker/-innen in erster Linie an Gesellschaftsverträge oder Vereinbarungen mit Kunden/-innen und Geschäftspartnern/-innen. Vertragsgestaltungen für Unternehmer/-innen haben aber eine weitere, häufig unterschätzte und leider in der Praxis manchmal auch wenig beachtete Komponente: nämlich Regelungen im Kontext mit dem Familien- und Erbrecht. Unternehmer/-innen sind im Familien- und Erbrecht eine besondere Spezies, weil familienrechtliche Ereignisse und Todesfälle sich nicht nur unmittelbar auf das private Umfeld auswirken, sondern weitreichende Folgen für ein Unternehmen, dessen Mitarbeitende und den gesamten Bestand des Unternehmens haben können. Unternehmen sind also durch entsprechende erbrechtliche und familienrechtliche Gestaltungen vor solchen oft unvorhersehbaren und zeitlich schlecht planbaren Ereignissen besonders zu schützen.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Vorsorgevollmachten für Unternehmer/-innen

    • Eheverträge für Unternehmer/-innen

    • Erbrechtliche Gestaltungen für Unternehmer/-innen innerhalb und außerhalb von Gesellschaftsverträgen

    • Steuerrechtliche Fallstricke

    Wer referiert?

    Foto: Monika B. Hähn
    Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Erbrecht, Familienrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Lübbecke
  • Block 3: Gestaltungen zum Vermögenserhalt in der Familie, insbesondere unter Einsatz von gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen

    Freitag, 16. Mai 2025 • 09:00 - 14:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen, Steuerberater/-innen und Vermögensverwalter/-innen, die Familien mit komplexem Vermögen beraten.

    Worum geht es?

    Das Seminar beschreibt zunächst den besonderen Handlungsbedarf bei der Nachfolgegestaltung für vermögende Familien. Es werden dann jeweils praxiserprobte Lösungen für den langfristigen Erhalt des Familienvermögens anhand von entsprechenden Fallbeispielen dargestellt.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Gründung von Familienpoolgesellschaften

    • Gestaltungsoptionen durch Güterstandswechsel/Güterstandsschaukel

    • Typische Vertragsklauseln bei Familienpoolgesellschaften

    • Flankierende Maßnahmen durch Eheverträge

    • Flankierende Maßnahmen durch Testamente

    • Pflichtteilsrechtliche Auswirkungen der verschiedenen Gestaltungen

    • In Grundzügen auch Hinweise zu den steuerlichen Auswirkungen der Gestaltungen

    Wer referiert?

    Rechtsanwalt und Steuerberater, Hamburg
    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht, Hamburg

Wer referiert?

Rechtsanwalt und Steuerberater, Hamburg
Foto: Monika B. Hähn
Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Erbrecht, Familienrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Lübbecke
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht, Hamburg
Richterin am AG, Oberhausen

Wo findet das Seminar statt?

mainhaus Stadthotel, Lange Straße 26, 60311 Frankfurt a. M.
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Telefon: 069 / 29906-0
Exklusiv für Teilnehmende

begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 2. April 2025 per Mail an info@mainhaus-frankfurt.de • EZ/ÜF 131,- €

Was kostet die Teilnahme?

  • 461 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 692 € Mitglieder Anwaltverein
  • 768 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Seminarpaket Familienrecht: 3 x 5 Stunden

Persönliche Beratung
Sophie Zschieschang