Seminarpaket Familienrecht: 3 x 5 Stunden
Hamburg | Donnerstag, 19. November 2026, 08:00 Uhr bis Freitag, 20. November 2026, 14:30 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71260-26
Die Veranstaltung im Familienrecht ist für Anwälte und Anwältinnen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (drei Blöcke à 5 Stunden) und findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.
- Block 1: Versorgungsausgleich
Donnerstag, 19. November 2026 • 08:00 - 13:30 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Das Seminar richtet sich an im Familienrecht tätige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Familienrecht.
Worum geht es? Der in den meisten Scheidungsverfahren von Amts wegen durchzuführende Versorgungsausgleich hat für die Eheleute oft erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen. Entsprechend hoch sind die Haftungsrisiken der beteiligten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Beratung und der Vertretung im familiengerichtlichen Verfahren. Das Seminar soll die Grundlagen des Versorgungsausgleichsrechts praxisnah vermitteln, Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen und dabei helfen, typische Fehler zu vermeiden.
Was sind die Schwerpunkte? -
Von den Grundlagen zur praktischen Falllösung
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Haftungsfallen bei der internen und externen Teilung – Fehler erkennen und bekämpfen
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Gestaltungsmöglichkeiten und typische Fehler
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Schuldrechtlicher VA, Abänderung und Anpassung
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Aktuelle Rechtsprechung – Arbeitshilfen
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- Block 2: Häusliche Gewalt – Schnittstellen von Straf-, Sozial- und Familienrecht
Donnerstag, 19. November 2026 • 14:30 - 20:00 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Mandantinnen und Mandanten in Fällen häuslicher und familiärer Gewalt beraten und vertreten und dabei Schnittstellen zwischen Familien-, Zivil-, Straf-, Polizei- und Sozialrecht sicher beherrschen möchten. Besonders geeignet ist es für Fachanwältinnen und Fachanwälte im Familien-, Sozial- und Strafrecht.
Worum geht es? Gewalt in Familie und Partnerschaft ist ein Massenphänomen mit steigenden Fallzahlen und hoher Dunkelziffer. Zugleich handelt es sich häufig um eilbedürftige, emotional hoch belastete Mandate mit komplexen Mehrfachverfahren (Familiengericht, Strafverfahren, Jugendamt, Sozialleistungsträger, Ausländerbehörde). Für eine effektive Interessenvertretung müssen familien-, zivil-, straf-, polizei- und sozialrechtliche Instrumente miteinander verzahnt, Fristen und Zuständigkeiten richtig genutzt und typische verfahrens- sowie kostenrechtliche Stolperfallen vermieden werden.
Im Seminar werden anhand aktueller Statistik, Praxisfällen und Rechtsprechung die wichtigsten materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundlagen des Gewaltschutzes dargestellt und in einem 3-säuligen Schutzkonzept (Familien-/Zivilrecht – Strafrecht – Polizeirecht) systematisiert. Muster (u. a. Anträge nach GewSchG, BGB, SGB XIV, UVG, Anregungen im Kinderschutzverfahren), Checklisten und Formulierungshilfen erleichtern die unmittelbare Umsetzung in der eigenen Praxis.Was sind die Schwerpunkte? Familien- und zivilrechtlicher Gewaltschutz
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Gewaltschutzgesetz (Kontakt- und Näherungsverbote, Wohnungsüberlassung, Vollstreckung, Ordnungsmittel), Verhältnis zu anderen zivilrechtlichen Vorschriften.
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Berücksichtigung häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren, Kinderschutzmaßnahmen, Verbote und Aufenthaltsbestimmung nach § 1666 Abs. 3 BGB
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Verfahrensrechtliche Besonderheiten nach §§ 210 ff. FamFG, einstweiliger Rechtsschutz, Zuständigkeit, Opferschutz im familiengerichtlichen Verfahren sowie Kosten- und Verfahrenswertfragen (FamGKG, VKH)
Strafrecht und Strafverfahren
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Typische Delikte bei häuslicher Gewalt, Bedeutung der Istanbul-Konvention und aktueller EGMR-Rechtsprechung
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Strafantrag, öffentliches Interesse, Ermittlungsstrategie, Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, Glaubwürdigkeitsbegutachtungen, Nebenklage, Opferanwalt, psychosoziale Prozessbegleitung und Einstellungsvarianten
Polizeirechtliche Instrumente
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Wohnungs- und Platzverweis, Rückkehrverbote, Ingewahrsamnahme, Gefährderansprache und weitere gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen nach den Landespolizeigesetzen; Zusammenspiel mit familiengerichtlichem Gewaltschutz
Sozialrechtliche Folgen und Ansprüche
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SGB II/SGB XII bei Auszug, Wegweisung und Frauenhausaufenthalt, Schutz der Adresse, Mehrbedarfe und Kosten der Unterkunft
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Unterhaltsvorschuss, neues soziale Entschädigungsrecht nach SGB XIV (inkl. psychischer Gewalt), typische Nachweisprobleme und Möglichkeiten der nachträglichen Korrektur fehlerhafter Bescheide)
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Besonderheiten bei Leistungen nach dem AsylbLG und aufenthaltsrechtliche Implikationen von Gewalt- und Trennungssituationen
Internationale und europarechtliche Bezüge
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Istanbul-Konvention, EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, EU-Gewaltschutzverfahren und Anerkennung/Vollstreckung von Schutzanordnungen
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- Block 3: Unterhaltsrecht
Freitag, 20. November 2026 • 09:00 - 14:30 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Das Seminar richtet sich an im Familienrecht tätige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Familienrecht.
Worum geht es? Neue Entscheidungen zum Unterhaltsrecht werden in Form von kurzen Fallbesprechungen aufbereitet, besprochen und insbesondere in die Systematik des Unterhaltsrechts eingeordnet. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, eigene Fallskizzen einzubringen. Zusammen mit einem Skript haben Sie anschließend Wissen und Strategien an der Hand, um Unterhaltsverfahren schneller und effektiver bearbeiten zu können.
Was sind die Schwerpunkte? -
Aktuelle Fragen des Unterhaltes minderjähriger Kinder (Wohnvorteil, Ersatzhaftung, § 7a UVG)
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Unterhaltsrechtliche Fragestellungen in Patchworkfamilien
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Kindesunterhalt bei höheren Einkünften der Eltern
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Mehrbedarf und Sonderbedarf
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Kindesunterhalt bei erweitertem Umgang und im Wechselmodell
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Materiellrechtliche und verfahrensrechtliche Fragen beim Volljährigenunterhalt
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Wohnwert (Wohnvorteil), Schuldenbelastungen
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Fiktive und überobligatorische Einkünfte im Unterhaltsrecht
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Berechnung des Ehegattenunterhalts unter Einberechnung des Fehlbetrags für die Kinder
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Ehegattenunterhalt bei höheren Einkommensverhältnissen (“konkreter Bedarf“)
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Die Karriere im Unterhaltsrecht
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Haftungsfalle Begrenzung und Befristung des Geschiedenenunterhalts nach § 1578b BGB
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Vermögenseinsatz im Unterhaltsrecht
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Die Präklusionsfalle im Unterhaltsrecht
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Weitere aktuelle Entscheidungen bis zum Seminartag
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Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
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Telefon: 040-555525000
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 23. September 2026 • EZ/ÜF 114,- €
Was kostet die Teilnahme?
- 515 € Referendare/-innen; RAe/-innen, Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung / 2. Saatsexamen
- 772 € Mitglied DAV
- 858 € Nichtmitglied
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie


