Seminarpaket Insolvenzrecht: 3 x 5 Stunden

Wann findet das Seminar statt?

Düsseldorf | Donnerstag, 21. November 2024, 08:00 Uhr bis Freitag, 22. November 2024, 14:30 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71755-24

An wen richtet sich das Seminar?

Die Veranstaltung ist für Anwälte/-innen interessant, die ihre Fortbildung in einem Rutsch absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (3 Blöcke á 5 Stunden) und findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis

Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: Haftung des Verwalters und anderer Beteiligter in Insolvenz- und Restrukturierung

    Donnerstag, 21. November 2024 • 08:00 - 13:30 Uhr

    Neu im Programm

    An wen richtet sich das Seminar?

    Insolvenzverwalter/-innen, Rechtsanwälte/-innen, Sanierungsgeschäftsführer/-innen, Restrukturierungsberater/-innen

    Worum geht es?

    Im Vordergrund geht es um die Haftung von Insolvenz- und Sachwalter/-innen, aber auch von Eigenverwalter/-innen und der beratenden Anwälte/-innen und sonstigen Beteiligten im Verfahren. Zudem wird auch maßgeblich die Geschäftsführer- und Gesellschafterhaftung besprochen. Dabei wird sowohl die InsO als auch das StaRUG beleuchtet.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Verwalterhaftung

    • Beraterhaftung

    • Haftung des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin

    Wer referiert?

    Foto: Prof. Dr. Christoph Thole
    Dipl.-Kfm., Institut für Verfahrensrecht und Insolvenzrecht, Universität zu Köln
  • Block 2: Steuerrecht in der Insolvenz

    Donnerstag, 21. November 2024 • 14:30 - 20:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/-innen und Wirtschaftsprüfer/-innen, die als Insolvenzverwalter/-innen tätig sind

    Worum geht es?

    Das Seminar beinhaltet die besondere Behandlung steuerlicher Rechte und Pflichten im Rahmen der Insolvenz, insbesondere in Bereichen, in denen die Abgabenordnung und die Einzelsteuergesetze mit den Vorschriften der Insolvenzordnung kollidieren. Hierbei werden die aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung (SanInsFoG), Finanzverwaltung (Schreiben zu § 55 Abs. 4 InsO n. F.) und Rechtsprechung (Mehrwertsteuergruppe) berücksichtigt.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Allgemeines zum Verhältnis Steuerrecht/Insolvenzrecht

    • Umsatzsteuer: Grundkonzept des BFH, BMF-Schreiben vom 11.01.2022 zu § 55 Abs. 4 InsO n. F., Umsatzsteuerliche Organschaft, auch Entwicklungen zur Mehrwertsteuergruppe

    • Einkommensteuer: Grundkonzept des BFH, Aufteilung der Steuerschuld, Insolvenzanfechtung

    • Körperschaftsteuer/Gewerbesteuer: Grundkonzept des BFH, Körperschaftsteuerliche/Gewerbesteuerliche Organschaft

    • Verlustnutzung: § 10d EStG, §§ 8c, 8d KStG, § 10a GewStG

    • Steuerfreiheit des Sanierungsertrages: §§ 3a, 3c Abs. 4 EStG, § 7b GewStG, Besonderheiten im Körperschaftsteuerrecht

    • Steuerliche Aufrechnung: Grundkonzept des BFH, einzelne Steuerarten, umsatzsteuerliche Organschaft

    • Steuerhaftung: §§ 69, 34, 35 AO i. V. m. § 15b Abs. 8 InsO, § 73 AO, § 74 AO, § 76 AO

    • Forderungsanmeldung

    Wer referiert?

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Berlin
  • Block 3: Die Geschäftsführung in der GmbH-Insolvenz

    Freitag, 22. November 2024 • 09:00 - 14:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Unternehmensberatende Rechtsanwälte/-innen, Geschäftsführer/-innen

    Worum geht es?

    Unternehmerische Tätigkeit ist gefahrgeneigte Tätigkeit. Im Vorfeld der Insolvenz einer GmbH, ab Eintritt der sog. Insolvenzreife, aber auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über deren Vermögen, sind Besonderheiten zu berücksichtigen, die außerhalb einer Unternehmenskrise in der Regel keine Rolle spielen, deren Nichtbeachtung aber erhebliche finanzielle und persönliche Konsequenzen für Geschäftsführer/-innen bis zu deren eigener Insolvenz nach sich ziehen kann. Das Seminar zeigt diese möglichen Konsequenzen sowie die Wege für GmbH-Geschäftsführer/-inen und deren anwaltlichen Berater/-innen, diese zu vermeiden bzw. zu mildern, auf.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Zivilrechtliche Haftung, insb. für verbotene Zahlungen (§ 15b InsO/§ 64 GmbHG a. F.)

    • Sozialversicherungsrechtliche Haftung für Arbeitnehmeranteile

    • Steuerrechtliche Haftung gem. § 69 AO

    • Notwendiges Verhalten in der Insolvenz des/der Geschäftsführers/-in

    Wer referiert?

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Dresden

Wer referiert?

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Berlin
Foto: Prof. Dr. Christoph Thole
Dipl.-Kfm., Institut für Verfahrensrecht und Insolvenzrecht, Universität zu Köln
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Dresden

Wo findet das Seminar statt?

Leonardo Boutique Hotel, Oststraße 128, 40210 Düsseldorf
Route bei Google Maps planen
Telefon: 0211 / 388380
Exklusiv für Teilnehmende

begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 22. Oktober 2024 • EZ/ÜF 93,- €

Was kostet die Teilnahme?

  • 432 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 648 € Mitglieder Anwaltverein
  • 720 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Seminarpaket Insolvenzrecht: 3 x 5 Stunden

Persönliche Beratung
Lara Jürgens