Seminarpaket Miet- und WEG-Recht: 3 x 5 Stunden

Wann findet das Seminar statt?

Frankfurt a. M. | Donnerstag, 22. Mai 2025, 08:00 Uhr bis Freitag, 23. Mai 2025, 14:30 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71907-25

An wen richtet sich das Seminar?

Die Veranstaltung ist für Anwälte/-innen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (drei Blöcke à 5 Stunden) und findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.

 

 

Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: Mietprozess und SV-Gutachten

    Donnerstag, 22. Mai 2025 • 08:00 - 13:30 Uhr

    Neu im Programm!

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen mit Schwerpunkt Wohnraummietrecht, aber auch an Sachverständige (insbesondere ö.b.u.v. für Schäden an Gebäuden, aber auch Gutachter im Rahmen der Begutachtung in Fällen der Härtegründe gesundheitlicher Art gem. § 574 BGB).

    Worum geht es?

    Sowohl Wohnraum- als auch Gewerberaummietprozesse kommen oft nicht ohne die Einholung von Sachverständigengutachten aus. Allerdings werden manche Gutachten oft zu Unrecht eingeholt – weil etwa dann, wenn es um Mängelrechte geht, der Vortrag der Parteien bei genauer Betrachtung als unstreitig zu werten ist (qualifiziertes Bestreiten notwendig?). Umgekehrt gibt es bei Tatgerichten eine Tendenz, das Einholen von Gutachten zu vermeiden – man versucht es zu Unrecht mit eigener Sachkunde, die aber meist weder vorliegt noch im Urteil dann begründet wird (Verstoß gegen § 291 ZPO). Auch der prozessuale Umgang mit Sachverständigen ist meist unbekannt – Verstoße gegen rechtliches Gehör sind die Folge. Und: warum dürfen Prozessbevollmächtigte nicht an allen Terminen von Gutachtern teilnehmen (etwa in den Fällen der Untersuchung von Härtegründen gem. § 574 BGB)? Der Vortrag geht diesen und anderen Fragen nach und beleuchtet teilweise auch kritisch die Rechtsprechung dazu.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Formulierung von Beweisbeschlüssen

    • Wirklich beweisbedürftige Tatsachen? – der vorschnelle Beweisbeschluss

    • Verstöße gegen die Beweiswürdigung in tatrichterlichen Urteilen

    • Gerichtsbekannte Tatsachen? – die Vermeidungsstrategien der Gerichte

    • Fehlerhafte Wahrunterstellung und deren Folgen

    • Grundsatz des rechtlichen Gehörs und Ausprägungen im Sachverständigenrecht

    • Dauer der Verfahren und der Begutachtung – der Zeitfaktor

    • Dezernatswechsel und Wiederholung der Beweisaufnahme nach Anhörung von Sachverständigen

    • Besonderheiten im selbständigen Beweisverfahren

    Wer referiert?

    Foto: Dr. Michael Selk
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Bau- und Architektenrecht sowie Strafrecht, Notar a. D., Hamburg
  • Block 2: Aktuelles im Geschäftsraummietrecht 2025

    Donnerstag, 22. Mai 2025 • 14:30 - 20:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Rechtsanwälte/-innen, die im Geschäftsraummietrecht gelegentlich oder regelmäßig tätig sind sowie Mitarbeitende von Immobilienunternehmen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

    Worum geht es?

    Zunächst wird einführend ein Aufriss über die Rechtsmaterie des Geschäftsraummietrechts für alle die Teilnehmenden gegeben, für die das Geschäftsraummietrecht nicht den Schwerpunkt ihrer beruflichen Praxis bildet. Es werden im Überblick die gesetzlichen Grundlagen sowie die Unterschiede zum Wohnraummietrecht herausgestellt. Alsdann werden immer wiederkehrende Problemkreise des Geschäftsraummietrechts anhand neuerer Gerichtsentscheidungen besprochen. Themeninhalt werden auch aktuelle Fragen wie die (rechtssichere) Gestaltung von Indexierungsklausen und die Besprechung von einzelnen Rechtsfragen bei Photovoltaikverträgen sein. 

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Einführung in die Rechtsmaterie des Geschäftsraummietrechts

    • Besonderheiten des Geschäftsraummietrechts

    • Besprechung der neueren Rechtsprechung zu Kernthemen des Geschäftsraummietrechts (Laufzeit von Mietverträgen, AGB-Kontrolle u. a.) sowie Update zur Änderung des § 550 BGB (Schriftform)

    • Vertiefende Ausführungen zur Gestaltung von Indexierungsklauseln im Rahmen der Darstellung von Mieterhöhungsmöglichkeiten im Geschäftsraummietrecht

    • Besonderheiten bei der Gestaltung von Photovoltaikverträgen

    Wer referiert?

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Frankfurt a. M.
  • Block 3: Mieterhöhung und Mietenbegrenzung: Vergleichsmiete, Modernisierung, Mietpreisbremse

    Freitag, 23. Mai 2025 • 09:00 - 14:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Die Veranstaltung richtet sich an Rechtsanwälte/-innen, insbesondere an Fachanwälte/-innen für Miet- & WEG-Recht.

    Worum geht es?

    Das Miethöherecht für den preisfreien Wohnungsmarkt ist anspruchsvoll (geworden). Zentrale Rechtsfigur der Erhöhung der Miete im laufenden Mietverhältnis und bei der Wiedervermietung ist die ortsübliche Vergleichsmiete. Hier greift seit 1.1.2024 die Mietspiegelreform. Mieterhöhungen im Bestand, bei Modernisierung und Wiedervermietung setzt das Wohnraummietrecht zudem Grenzen; unwirksame Vereinbarungen können zur Herabsetzung der Miete führen und Rückforderungsansprüche auslösen. Das Webinar gibt Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsänderungen. Es strukturiert aktuelle, in der Mietpraxis häufig auftretende Fallkonstellationen und zeigt Möglichkeiten der vorausschauenden Konfliktvermeidung bzw. erfolgreichen Konfliktlösung auf.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Die ortsübliche Vergleichsmiete nach der Mietspiegelreform – Was ist neu, was bleibt?

    • Die Mieterhöhung im Bestandsmietverhältnis: formelle und materielle Anforderungen; Rechtfertigung und Umgang mit Mietzuschlägen (Untermiete, teilgewerbliche Nutzung, Möblierung u. a.)

    • Die Wiedervermietungsmiete („Mietpreisbremse“): ein Überblick über die Rechtsprobleme und den Stand der (BGH-)Rechtsprechung

    • Mieterhöhung nach Modernisierung – Alternativen und Risiken: Verhältnis der Mieterhöhung nach §§ 558, 559 ff. BGB; Update: (u. a.) Modernisierungstatbestand des § 555b Nr. 1a BGB n. F.; Umlage nach § 559e BGB n. F.

    • Staffel- und Indexmiete – Vor- und Nachteile

    Wer referiert?

    Foto: Astrid Siegmund
    Vorsitzende Richterin am LG, Berlin

Wer referiert?

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Frankfurt a. M.
Foto: Dr. Michael Selk
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Bau- und Architektenrecht sowie Strafrecht, Notar a. D., Hamburg
Foto: Astrid Siegmund
Vorsitzende Richterin am LG, Berlin

Wo findet das Seminar statt?

Mercure Hotel & Residenz Frankfurt Messe, Voltastraße 29, 60486 Frankfurt a. M.
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Telefon: 069 / 79260
Exklusiv für Teilnehmende

begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 23. April 2025 • EZ/ÜF 113,- €

Was kostet die Teilnahme?

  • 461 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 692 € Mitglieder Anwaltverein
  • 768 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Seminarpaket Miet- und WEG-Recht: 3 x 5 Stunden

Persönliche Beratung
Jenny Steger