Seminarpaket Strafrecht: 2 x 7,5 Stunden
Köln | Donnerstag, 22. April 2027, 09:00 Uhr bis Freitag, 23. April 2027, 18:00 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 72208-27
Die Veranstaltung im Strafrecht für Anwälte und Anwältinnen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (zwei Blöcke à 7,5 Stunden) und findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.
- Block 1: Kriminaltechnik im Strafverfahren
Donnerstag, 22. April 2027 • 09:00 - 18:00 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Das Seminar richtet sich insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Strafrecht sowie an Strafverteidiger und Strafverteidigerinnen.
Worum geht es? Das Seminar behandelt die Kriminaltechnik als Herausforderung an professionell verstandene Strafverteidigung. Die Teilnehmenden werden geschult, die einzelnen Ermittlungsschritte kontrollieren zu können: Kontrolle der Tatortarbeit, Kontrolle des naturwissenschaftlich-technischen Gutachtenteils, Kontrolle der Befundbewertung: kriminaltechnische Beweisführung und tatrichterliche Überzeugungsbildung, Indizienbeweis, Beweisring und Beweiskette (Bayes'sches Theorem, Produktregel), Merkmalswahrscheinlichkeit, Belastungswahrscheinlichkeit.
Was sind die Schwerpunkte -
Kriminaltechnik im System der Kriminalwissenschaften
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Abgrenzungen, Begriff, Bedeutung, Problematik: naturwissenschaftliche und technische Fehlerquellen, Forschungs- und Ausbildungsdefizite, personenbedingte Fehlerquellen
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Die einzelnen kriminaltechnischen Fachrichtungen und ihre typischen Probleme im Überblick
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Formspuren: menschliche Spurenfelder (Fingerspuren, Handflächen, Fußsohlen, Ohren, Lippen); technische Spurenfelder (Schuhe, Reifen, Werkzeuge, Schlösser)
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Materialspuren: serologische Spurenfelder (Blut, Urin, Sekrete, Sperma, Haare, Exkrete, Wasser, Boden, Luft); stoffliche Spurenfelder (Glas, Lack, Metall, Kunststoff, Holz, Textilien)
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Spezielle Spurenbereiche: Rauschmittel (Betäubungsmittel, Alkohol, Tabletten), Toxikologie, Schusswaffen, Munition, Brand/Explosion, Kfz-Identifizierung, Stimmen/Sprache, Leichen
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- Block 2: Besonderheiten der Verteidigung im Sexualstrafrecht
Freitag, 23. April 2027 • 09:00 - 18:00 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Das Seminar richtet sich an Strafverteidiger und Strafverteidigerinnen, aber auch an Opferanwälte und Opferanwältinnen, die Kenntnisse in diesem sensiblen Gebiet des Strafrechts erwerben oder vertiefen möchten. Insbesondere Fachanwälte und Fachanwältinnen für Strafrecht sind angesprochen.
Worum geht es? Anhand praktischer Beispiele aus Strafverfahren wird der Umgang mit Mandanten und Mandantinnen und die Effizienz der Strafverteidigung im Sexualstrafrecht erläutert. Das Seminar verschafft zudem einen umfassenden Einblick in die gutachterliche Vorgehensweise und Methodik bei aussagepsychologischen Begutachtungen in Sexualstrafsachen, wobei auch potentielle Fehlerquellen im Gutachten thematisiert werden.
Was sind die Schwerpunkte? -
Von der Anbahnung eines potentiellen Mandats im Sexualstrafrecht zur Übernahme der Verteidigung
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Erwartungen des Mandanten/der Mandantin an die Verteidigung
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Erwartungen des Verteidigers/der Verteidigerin an den Mandanten/die Mandatin
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Schweigen? Schweigen! „Kommt drauf an.“
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Aussage gegen Aussage und die verfahrensrechtlichen Konsequenzen
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Verständigung?
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Verteidigung in der Tatsacheninstanz: „Es ist zu tun, was zu tun ist!“
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Materiell-rechtliche Fragen im Sexualstrafrecht
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Aktuelle Rechtsprechung im Sexualstrafrecht
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Aussagepsychologische Methodik
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Qualitätsanforderungen an und mögliche Fehlerquellen in aussagepsychologischen Gutachten
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Analyse und Kritik von aussagepsychologischen Gutachten
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Auswahl und Kontrolle von (Psycho-)Sachverständigen
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Beweisantrag und alternatives Gutachten (Second Opinion) vor dem Hintergrund der Revision
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Die Sistierung des/der „eigenen“ Sachverständigen gem. § 245 StPO
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Die zivilrechtliche Haftung von Strafverteidigern und Strafverteidigerinnen mit Blick auf § 839 a BGB
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Die zivilrechtliche Haftung gerichtlich bestellter Sachverständiger (§ 839 a BGB) mit Blick auf die Wiederaufnahme des Strafverfahrens
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Revisionsrechtliche Angriffe gegen die Beweiswürdigung des Tatrichters/der Tatrichterin
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Tatrichter/Tatricherin
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Prozessuale Besonderheiten
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Wiederaufnahme des Verfahrens
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Nebenklage
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Täter-Opfer-Ausgleich
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Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
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Telefon: 0221 / 20130
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 31. März 2027 • EZ/ÜF 128,- €
Was kostet die Teilnahme?
- 533 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 800 € Mitglied DAV
- 889 € Nichtmitglied
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsessen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie


