Seminarpaket Verkehrsrecht: 3 x 5 Stunden

Wann findet das Seminar statt?

Online | Dienstag, 15. September 2026, 09:00 Uhr bis Freitag, 18. September 2026, 14:45 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 72354-26_ONL

An wen richtet sich das Seminar?

Die Veranstaltung im Verkehrsrecht ist für Anwälte und Anwältinnen interessant, die ihre Fortbildung in einem Rutsch absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (drei Blöcke á 5 Stunden) und findet an drei Tagen, jeweils von 9:00 Uhr bis 15:45 Uhr statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.

Was sind die Themen der einzelnen Schwerpunkte?
  • Block 1: Der psychische Schaden

    Dienstag, 15. September 2026 • 09:00 - 15:45 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Online-Semianr richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sowie Mitarbeitende von Versicherungen, die in ihrer beruflichen Praxis (Personen)Schäden geltend machen bzw. regulieren müssen.

    Worum geht es?

    Nach Verkehrsunfällen treten gelegentlich psychische Störungen mit oft unklarer Kausalität, langwieriger Behandlungsdauer und erheblichen Folgekosten auf. Aus medizinischer Sicht werden in diesem Seminar mögliche Gesundheitsschäden anhand ihrer Symptomatik, Häufigkeit und prognostischen Entwicklung vorgestellt. Medizinische Probleme bei der Diagnosesicherung sowie Abgrenzungen werden dargestellt. Zudem werden die Anforderungen an eine korrekte medizinische Begutachtung und Befundinterpretation sowie deren juristische Bedeutung im Zivilprozess an Fallbeispielen besprochen.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Medizinischer Teil: Schmerzen als Ausdruck einer somatoformen Störung/Somatisierungsstörung, posttraumatische Belastungsstörung/posttraumatische Belastungsreaktion, Anpassungsstörungen (Sonderform: posttraumatische Verbitterungsstörung), dissoziative Störung/Konversionsstörung, Depression

    • Juristischer Teil: Verletzung und Verletzungsnachweise, psychische Primärverletzung, psychischer Folgeschaden, HWS und psychischer Schaden, Erwerbs- und Haushaltsführungsschaden bei unfallbedingter psychischer Erkrankung/Mitverschulden, insbesondere bei unterlassener Behandlung

    Wann finden die Vorträge statt?

    09:00 bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr

    Wer referiert?

    Foto: Andrea Bähring
    Rechtsanwältin, Erfurt
    Foto: Prof. Dr. med. Rolf Schneider
    Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, Alzenau
  • Block 2: Die Verwertung von illegal beschafften Beweismitteln im Verkehrsrecht

    Donnerstag, 17. September 2026 • 09:00 - 15:45 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Online-Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Verkehrsrecht und Strafrecht.

    Worum geht es?

    Nicht erst seit dem Urteil des BGH vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17 zur Verwertung von DashCam-Aufnahmen – stellt sich auch im Verkehrsrecht die Frage, ob eigentlich illegal beschaffte Beweismittel gleichwohl als Beweismittel herangezogen werden können. Die moderne Technik durch Smartphones macht es möglich, Gespräche heimlich aufzunehmen oder Fotos und Filmaufnahmen unbemerkt zu tätigen. Daneben engagieren Versicherer bei „verdächtigen“ Personenschäden Privatdetektive und Privatdetektivinnen mit der Überwachung von Geschädigten oder erlangen Gesundheitsdaten „auf dem kurzen Dienstweg“. Sind auf diese Weise gewonnene Erkenntnisse verwertbar oder aber eine „Frucht des verbotenen Baums“. Daneben finden auch im verkehrsstraf- und bußgeldrechtlichen Bereich grenzwertig beschaffte Beweismittel Eingang in die Akten. Hier gilt es, auf das Verwertungsverbot des § 136a StPO hinzuweisen.

    Das Seminar soll die Teilnehmenden sensibilisieren, dass nicht jedes Beweismittel verwertet werden darf. Anderseits wird aber auch aufgezeigt, wo eine Beweisnot vor allem zivilrechtlich dazu führen kann, dass ein nicht legal beschafftes Beweismittel dennoch zur prozessuale Verwertung gelangen kann.

    Wann finden die Vorträge statt?

    09:00 bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr

    Wer referiert?

    Foto: Andreas Krämer
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Frankfurt a. M.
  • Block 3: Aktuelle Rechtsprechung OWI und Verkehrsstrafrecht

    Freitag, 18. September 2026 • 09:00 - 14:45 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Online-Seminar richtet sich an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Verkehrsrecht und Strafrecht sowie an Strafverteidiger und Strafverteidigerinnen mit Schwerpunkt Verkehrsrecht.

    Worum geht es?

    Das Seminar fasst die Rechtsprechung der letzten ca. 12 Monate im Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht zusammen, gibt Hinweise zur Einordnung in das bisherige Rechtsprechungsgefüge und weist auf Neuentwicklungen oder abwegige Entscheidungen hin. Sofern verstoßbezogen möglich, werden Verteidigungstipps angeboten.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Kenntnis der aktuellen Entwicklungen im Verkehrsrecht

    • Verständnis der aktuellen Rechtsprechung im Kontext der Rechtsanwendung

    • Gefährliche Fahrten mit und ohne Suchtmitteleinfluss

    • Unfallflucht

    • Straftaten mit Lebensgefahr

    • Strafe, Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

    • Verfahrensrecht und Beweisrecht

    • (Standardisierte) Messverfahren und Akteneinsicht

    • Verstöße gegen StVO und StVZO

    Wann finden die Vorträge statt?

    9:00 bis 14:45 Uhr, zwischendurch gibt es drei Pausen à 15 Minuten

    Wer referiert?

    Foto: Dr. Benjamin Krenberger
    Vorsitzender Richter bei dem Landgericht Zweibrücken

Wer referiert?

Foto: Andrea Bähring
Rechtsanwältin, Erfurt
Foto: Dr. Benjamin Krenberger
Vorsitzender Richter bei dem Landgericht Zweibrücken
Foto: Andreas Krämer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Frankfurt a. M.
Foto: Prof. Dr. med. Rolf Schneider
Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, Alzenau

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 454 € Referendare/-innen; RAe/-innen, Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung / 2. Saatsexamen
  • 680 € Mitglied DAV
  • 756 € Nichtmitglied

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Seminarpaket Verkehrsrecht: 3 x 5 Stunden

Persönliche Beratung
Sophie Zschieschang