Seminarpaket Versicherungsrecht: 3 x 5 Stunden
Frankfurt a. M. | Donnerstag, 18. Juni 2026, 08:00 Uhr bis Freitag, 19. Juni 2026, 14:30 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 72908-26
Die Veranstaltung im Versicherungsrecht ist für Anwälte und Anwältinnen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (drei Blöcke à 5 Stunden) und findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.
- Block 1: Verhandeln mit dem Schadenregulierer des Versicherers
Donnerstag, 18. Juni 2026 • 08:00 - 13:30 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die in ihrer Praxis mit der Abwicklung von Versicherungsfällen zu tun haben und die Chancen auf eine erfolgreiche Erledigung des Schadenfalles erhöhen wollen. Es ist geeignet zur Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO für Fachanwälte und Fachanwältinnen für Versicherungsrecht.
Worum geht es? Der Großteil der Versicherungsfälle wird telefonisch, schriftlich oder im persönlichen Gespräch verglichen. Das Seminar beleuchtet schwerpunktmäßig die Besonderheiten in solchen Verhandlungssituationen, um zu einem gegenseitigen besseren Verständnis für die jeweiligen Interessen beizutragen. Dadurch können regelmäßig zufriedenstellende außergerichtliche Vergleiche erzielt werden. Der eigenen Partei bleibt ein langer Weg durch die Instanzen erspart.
Was sind die Schwerpunkte? -
Außenwirkung und Wahrnehmung der Versicherer
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Wie funktioniert ein Schadenbereich beim Versicherer?
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Welche Funktion hat ein Schadenregulierer und wie unterscheidet er sich gegebenenfalls vom Innendienst?
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Welche Schadenfälle sind für eine persönliche Erörterung geeignet?
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Wie sollte ein solcher Termin vorbereitet sein?
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Unterschiedliche Verhandlungsstile und Einstieg in Kommunikationsmodelle
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Praxisbeispiele aus der Schadenregulierung
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- Block 2: Eigene Versicherungen des Mandanten und Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall
Donnerstag, 18. Juni 2026 • 14:30 - 20:00 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Versicherungs- und für Verkehrsrecht.
Worum geht es? Während das Verhältnis von Schadenersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen und Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung (insbesondere unter Berücksichtigung des Forderungsüberganges gemäß § 116 SGB X) noch verhältnismäßig einfach zu erfassen ist, erweisen sich die Wechselwirkungen bei Ansprüchen aus privaten Versicherungsverträgen (z. B. Unfallversicherung, Fahrerschutzversicherung, private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung) des/der Geschädigten als weit komplexer.
Das Seminar erläutert die wesentlichen Grundlagen und erklärt, warum eine ordnungsgemäße anwaltliche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Personenschäden die genaue Kenntnis erfordert, welche privaten Versicherungsverträge der Mandant bzw. die Mandantin hat und inwieweit diese aufgrund des Unfalles in Anspruch genommen werden können. Dabei wird auch vertieft auf die Fahrerschutzversicherung eingegangen, die zwar bereits seit vielen Jahren existiert, aber nach den bisher vorliegenden Umfragen vielen Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen noch unbekannt ist.
Was sind die Schwerpunkte? -
Bei welchen Leistungen aus privaten Versicherungen tritt ein Forderungsübergang – insbesondere gemäß § 86 VVG – ein?
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Müssen Mandanten und Mandantinnen auf Verlangen des Versicherers ihre Schadenersatzansprüche ganz oder teilweise abtreten?
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Zu welchem Zeitpunkt tritt der Forderungsübergang ein und welche Abweichungen ergeben sich hieraus im Vergleich zu § 116 SGB X?
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Darf der Mandant bzw. die Mandantin sich aufgrund der Kombination von Schadenersatzansprüchen gegen den Schädiger bzw. die Schädigerin und Ansprüchen aus Versicherungsverträgen bereichern?
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Was sind Subsidiaritätsklauseln und welche Konsequenzen haben diese für die Schadenregulierung?
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Welche Haftungsfallen ergeben sich in Hinblick auf Ansprüche aus privaten Versicherungsverträgen beim Abschluss von Vergleichen über Ansprüche wegen Personenschäden?
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- Block 3: Die psychiatrische Begutachtung im Spannungsfeld zwischen Gutgläubigkeit und Instrumentalisierung
Freitag, 19. Juni 2026 • 09:00 - 14:30 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die im Versicherungsrecht tätig sind, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Versicherungsrecht.
Worum geht es? Rechtliche Schwerpunkte sind typische Fragestellungen aus den Bereichen: Krankentagegeldversicherung; Berufsunfähigkeitversicherung; Arbeitsunfähigkeit; bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit.
Was sind die Schwerpunkte? -
Psychiatrische Diagnosen und psychische Störungen: individuelle und systembedingte Einflussfaktoren der gestiegenen Relevanz im medicolegalen Kontext; Abgrenzung von "Nicht mehr Können Wollen" und "Nicht mehr Wollen Können" – Tatsachen statt Meinungen; notwendige Ermittlungen zum Nachweis von "Krankheit", "Körperverletzung", "Kräfteverfall"; Schweregrad und Funktionseinbußen; Therapiemöglichkeiten der häufigsten psychischen Störungen, Behandlungsformen, Behandlungsdauer und -prognose; Versorgungsrealität, wissenschaftliche Leitlinien und individueller Behandlungsverlauf; Plausibilitäts-/Qualitätsprüfung psychiatrischer Sachverständigengutachten
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Kausalitätsprüfung bei psychischen/psychosomatischen Störungen in der Folge körperlicher Unfallverletzungen und komplizierter Heilbehandlung
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Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
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Telefon: 069 / 79260
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 20. Mai 2026 • EZ/ÜF 113 ,- €
Was kostet die Teilnahme?
- 480 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 720 € Mitglieder Anwaltverein
- 800 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie