„Sie sind krank. Stellen Sie einen Reha-Antrag!“ – sozial- und arbeitsrechtliche Folgen der § 51 SGB V und § 145 Abs. 2 SGB III
Neu im Programm!
Dieses Seminar ist nicht für Privatpersonen geeignet.
Online | Mittwoch, 18. März 2026 • 14:00 - 16:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62001-26
Das Online-Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus dem Sozial- und Arbeitsrecht, insbesondere an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht, die Mandate zur Krankengeldzahlung, Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld und Erwerbsminderungsrente bearbeiten.
Langzeit-Arbeitsunfähigkeit führt Mandantinnen und Mandanten durch eine hochkomplexe Leistungskette: von der Entgeltfortzahlung in das Krankengeld, anschließend in das Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld und schließlich – häufig unfreiwillig – in die Erwerbsminderungsrente. Die entscheidenden Weichen werden durch zwei Aufforderungsnormen gestellt: § 51 SGB V – der Aufforderungsbescheid der Krankenkasse und § 145 Abs. 2 SGB III – der Aufforderungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit. Die Bearbeitung dieser Mandate sind juristisch, medizinisch und taktisch höchst anspruchsvoll. Sie knüpfen an Gutachten, haben existenzielle sozial- und ggf. arbeitsrechtliche Folgen und erzeugen eine Dispositionssperre, die den Rentenbeginn faktisch in Stein meißelt. Welche Stellschrauben gibt es zugunsten der Mandantinnen und Mandanten, die in der Regel das Ziel haben, so lange wie möglich Krankengeld und/oder Arbeitslosengeld zu beziehen?
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Aufforderungsbescheide (Form und Fristfehler, Beweislast, sofortiger Rechtsschutz)
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Dispositionssperre (Entstehung, Wirkung, Aufhebungsmöglichkeiten)
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Krankengeld, Reha, ALG Nahtlosigkeit, EM-Rente –taktische Antragstellung
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Wechselwirkungen zwischen Sozial- und Arbeitsrecht
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Reha-Leistungen ablehnen oder verzögern?
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Pflicht zur Mitwirkung vs. Wahrung finanzieller Interessen
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Aktuelle Rechtsprechung
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 91 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 136 € Mitglieder Anwaltverein
- 152 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie