Spezielle Probleme der gesetzlichen Vertretung Minderjähriger und familiengerichtliche Genehmigungen
Neu im Programm
Online | Donnerstag, 14. März 2024 • 09:00 - 15:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61202-24
Fachanwälte/-innen für Familienrecht, Ergänzungspfleger/-innen, Vormunde/-innen, Verfahrenspfleger/-innen
Durch das am 1.1.2023 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (BGBl. I 2021, 882) wurden die weitgehend bisher in §§ 1821, 1822 BGB enthaltenen Genehmigungstatbestände in neue Vorschriften überführt. Der neuen Systematik folgend wurden zudem weitere bis zum 31.12.2022 in anderen Vorschriften geregelte Genehmigungserfordernisse in die neuen Genehmigungsnormen aufgenommen.
Die Genehmigungstatbestände wurden zum Teil aber auch erweitert. Das Seminar will einen Überblick über die neuen Regelungen bieten und anhand von Fallbeispielen auch die neuere Rechtsprechung zum Recht der Vertretung Minderjähriger beleuchten.
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Vertretungsausschlüsse
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Die Entscheidung des BGH vom 24.03.2021 zum Grundsatz der Gesamtvertretung
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Die Entscheidung des OLG Köln vom 16.09.2022
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Ergänzungspflegschaft, § 1809 BGB
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Genehmigungserfordernisse des § 1850 BGB
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Genehmigungserfordernisse der §§ 1851 –1852 BGB
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Wirksamkeit familiengerichtlicher Genehmigungen, §§ 1856, 1858 BGB
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Überblick über neue Rechtsprechung
09:00 Uhr bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 168 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 252 € Mitglieder Anwaltverein
- 280 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie