Teilschutz durch Designs

Wann findet das Seminar statt?

Online | Montag, 06. November 2023 • 13:30 - 16:15 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61560-23

An wen richtet sich das Seminar?

Das Seminar richtet sich an im Designrecht tätige Patent- und Rechtsanwälte/-innen, an Unternehmensjuristen/-innen sowie an Mitarbeiter/-innen von Design-, Marken-, Patent- und Rechtsabteilungen sowie Designer/-innen, die für die Anmeldung und Durchsetzung von Designs zuständig sind.

Worum geht es?

Der Schutz von Designs definiert sich häufig über Zeichnungen. Grundsätzlich ist es dem Beklagten dabei nicht erlaubt, Merkmale hinzuzufügen (eine Marke etwa oder eine Farbe), um eine Rechtsverletzung auszuschließen. Was ist aber, wenn das Design nur einen Teil des Erzeugnisses zeigt? Was ist, wenn etwa Ferrari die Abbildung eines Rennwagens offenbart, der Beklagte aber nur die Fronthaube nachahmt? Das Seminar wird diese und andere Fragen rund um den „Teilschutz im Designrecht“ behandeln und praxisrelevante Antworten geben.

Was sind die Schwerpunkte?
  • Design und Erzeugnis

  • Abstrahierende Wiedergabe und Schutzbereich

  • Einheitlichkeit des Designs

  • Wie ist rechtsgültiger Teilschutz möglich?

  • Teilschutz in der Rechtdurchsetzung

  • Teilschutz und Formenschatz

  • Teilschutz und nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster

von 13:30 bis 16:15 Uhr (inkl. 15 Minuten Pause)

Wer referiert?

Foto: Dr. Sabine Kossak
Patentanwältin, European patent Attorney, European Trademark and Design Attorney, Hamburg

Wo findet das Seminar statt?

Zoom, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 97 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 145 € Mitglieder Anwaltverein
  • 145 € Mitglieder GRUR/VPP/epi/INGRES/AIPPI und Patentanwälte/-innen
  • 161 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download

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In Kooperation mit GRUR, VPP, epi, INGRES und Patentanwaltskammer

Persönliche Beratung
Jana Hartwig