Tod des Patienten bzw.der Patientin vor oder im Arzthaftungsprozess
Online | Montag, 04. Mai 2026 • 14:00 - 16:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 63006-26
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende in Rechtsabteilungen von Krankenhäusern und Versicherungen, an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die auf Kläger- oder Beklagtenseite stehen, insbesondere Fachanwälte und Fachanwältinnen für Medizinrecht. Es ist ebenso geeignet für Juristen und Juristinnen sowie
Berufsträger und Berufsträgerinnen, zu deren Tätigkeitsbereich Schadenbearbeitung, Schadenprävention und Risikomanagement gehören.
Der Tod von Patienten und Patientinnen vor und während des Arzthaftungsprozesses führt bei Ärzten und Ärztinnen, Angehörigen sowie auch Parteivertretern und Parteivertreterinnen zu vielfachen Fragestellungen. Im Arzthaftungsprozess kommt es zu materiellen und prozessualen Besonderheiten. Typische Fallkonstellationen und prozesstaktische Gesichtspunkte werden aufgezeigt und bewertet.
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Risiken für den Arzt/die Ärztin beim Ausfüllen der Todesbescheinigung
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Schweigepflicht bei verstorbenen Patienten und Patientinnen
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Einsichtnahme in Patientenunterlagen
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Offenbarungsrechte und Offenbarungspflichten
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Durchführung eines Selbstständigen Beweisverfahrens nach § 485 Abs. 1 ZPO
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Aussetzung und Prozessführung bei Tod von Patienten und Patientinnen während des laufenden Verfahrens
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Besonderheiten bei einer Erbengemeinschaft
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Vergleichsschluss und Erbengemeinschaft
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Berufung bei Tod nach der ersten Instanz
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Versterben nach Rechtskraft
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Aspekte der Aufklärung, Entscheidungskonflikt nach dem Tod
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Schmerzensgeld
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Schockschaden
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Hinterbliebenengeld
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 91 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 136 € Mitglieder Anwaltverein
- 152 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie