Tod des Patienten vor oder im Arzthaftungsprozess
Neu im Programm
Online | Montag, 28. April 2025 • 14:00 - 16:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 63004-25
Mitarbeitende in Rechtsabteilungen von Krankenhäusern und Versicherungen, Rechtsanwälte/-innen, die auf Kläger- oder Beklagtenseite stehen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Medizinrecht, Juristen/-innen sowie
Berufsträger/-innen, zu deren Tätigkeitsbereich Schadenbearbeitung, Schadenprävention und Risikomanagement gehören
Der Tod von Patienten/-innen vor und während des Arzthaftungsprozesses führt bei Ärzten/-innen, Angehörigen sowie auch Parteivertretern/-innen zu vielfachen Fragestellungen. Im Arzthaftungsprozess kommt es zu materiellen und prozessualen Besonderheiten. Typische Fallkonstellationen und prozesstaktische Gesichtspunkte werden aufgezeigt und bewertet.
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Risiken für den Arzt/die Ärztin beim Ausfüllen der Todesbescheinigung
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Schweigepflicht bei verstorbenen Patienten/-innen
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Einsichtnahme in Patientenunterlagen
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Offenbarungsrechte und Offenbarungspflichten
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Durchführung eines Selbstständigen Beweisverfahrens nach § 485 Abs. 1 ZPO
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Aussetzung und Prozessführung bei Tod von Patienten/-innen während des laufenden Verfahrens
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Besonderheiten bei einer Erbengemeinschaft
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Vergleichsschluss und Erbengemeinschaft
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Berufung bei Tod nach der ersten Instanz
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Versterben nach Rechtskraft
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Aspekte der Aufklärung, Entscheidungskonflikt nach dem Tod
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Schmerzensgeld
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Schockschaden
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Hinterbliebenengeld
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 87 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 131 € Mitglieder Anwaltverein
- 145 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie